Kitze in Ruhe lassen und Abstand halten

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Rehkitze werden von der Mutter in den ersten Lebenswochen ganz bewusst alleine im hohen Gras abgelegt. Spaziergänger sollten die Tiere daher auf keinen Fall anfassen, streicheln oder hochheben.
Rehkitze werden von der Mutter in den ersten Lebenswochen ganz bewusst alleine im hohen Gras abgelegt. Spaziergänger sollten die Tiere daher auf keinen Fall anfassen, streicheln oder hochheben.
Landratsamt Coburg/ Maximilian Backert

Auch wenn das Tierchen noch so niedlich ist: Wer im Mai, Juni oder Juli ein Rehkitz alleine im Gras entdeckt, sollte es auf keinen Fall anfassen. Darauf weist die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Coburg hin.

Spaziergänger, die ein Rehkitz in den Wiesen oder im Wald entdecken, glauben oft, die Jungtiere seien verlassen worden. Tatsächlich aber legt die Mutter das Kitz in den ersten Lebenswochen alleine im hohen Gras ab und kehrt nur zum Säugen zurück. So sollen die Jungtiere – die noch keinen Eigengeruch haben und durch ihr Fleckenmuster getarnt sind – vor Fressfeinden geschützt werden.

Spaziergänger sollten die Kitze daher weder anfassen, streicheln oder hochheben. Denn dann haftet der menschliche Geruch am Jungtier und es kann passieren, dass die Mutter das Kitz verstößt. Das Kitz wäre dann auf sich alleine gestellt und würde verhungern. Auf gar keinen Fall dürfen Rehkitze (auch wenn sie verletzt sind) mit nach Hause genommen werden. Das wäre Wilderei.

Spaziergänger sollten auch genügend Abstand zum Kitz halten. Die Nähe von Menschen kann das Tier stressen und ängstigen. Es kann auch sein, dass sich die Mutter bereits in der Nähe aufhält, sich wegen den anwesenden Menschen aber nicht zu ihrem Nachwuchs traut. Hundehalter sollten ihre Hunde vor allem in der Nähe von hohen Wiesen oder im Wald an der Leine halten.

  Wichtig: Auch Kitze, die in einer Kiste oder einer Box (auch abgedeckt oder anderweitig beschwert) auf einem Feld oder einer Wiese stehen, dürfen nicht angefasst werden. Diese Jungtiere wurden durch den Jagdausübungsberechtigten für die Zeit der Mahd in Sicherheit gebracht; nach Ende der landwirtschaftlichen Arbeiten werden die Kitze durch diese wieder zurückgesetzt.

Nur wenn ein Kitz sichtbar verletzt, krank oder eindeutig verwaist wirkt, kann Hilfe angebracht sein. In diesem Fall sollte der Fund der Polizei gemeldet werden, mit der Bitte, den zuständigen Jagdpächter zu informieren. Alternativ kann sich der Finder auch bei der Unteren Jagdbehörde (Montag bis Freitag jeweils vormittags) unter 09561/514-3105 melden. red