„Es ist ihnen alles zuzutrauen“

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Vier der Angeklagten sitzen links. Der fünfte Angeklagte sitzt rechts.Julia Scholl
Vier der Angeklagten sitzen links. Der fünfte Angeklagte sitzt rechts.Julia Scholl
Viel Polizei beim Prozess um Schlägerei rund um Motorradclubs.Julia Scholl
Viel Polizei beim Prozess um Schlägerei rund um Motorradclubs.Julia Scholl
 

Opfer sagen über ihre Peiniger vor Gericht im Rocker-Prozess aus

„Ich habe meinen Mann auf dem Boden liegen sehen und nur gehofft, dass er wieder aufsteht. Dass ich ihn mit nach Hause nehmen kann“, erinnert sich die Frau eines der Opfer an die Nacht des Karfreitags 2025. Und sie konnte ihn mit nach Hause nehmen, allerdings mit gebrochener Nase. Wie es den Opfern einer Schlägerei unter Motorradclubs heute geht, wie Zeugen den Abend schildern und wie ein Sachverständiger die Verletzungen einschätzt, steht am zweiten Prozesstag im Mittelpunkt.

Vor dem Landgericht müssen sich fünf Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage waren Mitglieder eines Motorradclubs am Karfreitag, 18. April 2025, zunächst unangekündigt und uneingeladen auf einer Feier eines rivalisierenden Clubs auf dessen Gelände im Landkreis Lichtenfels erschienen. Nachdem sie später am Abend zum Gehen aufgefordert worden waren, sollen sie beschlossen haben, zurückzukehren, um den Feiernden eine Abreibung zu verpassen. Auf dem Clubgelände eskalierte die Situation: Drei Männer sollen teils massiv angegriffen sowie gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und getreten worden sein.

Der erste Prozesstag

Am ersten Prozesstag taten sich vor allem zwei Angeklagte hervor, während die anderen drei zu den Vorwürfen schwiegen. Der Jüngste im Bunde, den wir „den Geständigen“ getauft haben, legte eine umfangreiche Aussage zu seinen angeblichen Taten, aber auch zu denen seiner Mitangeklagten ab. Darunter ist auch „der Gekränkte“. Seinen Spitznamen hat er erhalten, weil er die Frage eines Clubmitglieds nach einer Einladung für die Feier als „unherzlich“ empfunden und nach eigenen Angaben „etwas persönlich“ genommen habe. Auch er hat sich zu den Tatvorwürfen geäußert, allerdings nur seine Rolle betreffend und in den Augen des Staatsanwalts auch nicht zufriedenstellend.

Der erste Zeuge am Dienstag ist eines der Opfer. „Wir hatten an dem Karfreitag eine geschlossene Veranstaltung. Aber sie kamen trotzdem. Ich habe dann nach der Einladung gefragt“, schildert der 45–Jährige. Schon dabei habe es einige Sticheleien gegeben, aber man habe sie bei der Feier geduldet. Das Verhältnis der beiden Clubs sei schon zuvor schlecht gewesen, unter anderem, weil es bereits früher mal zu einem gewalttätigen Vorfall gekommen sei.

Gegen 23 Uhr sollte die Veranstaltung offiziell enden, doch es habe Diskussionen gegeben. „Da haben sie sich schon zusammengerottet. Und ich hatte schon ein mulmiges Gefühl“, sagt der 45-Jährige.

Gegen 0.45 Uhr seien dann etwa zehn bis zwölf Personen zurückgekommen und auf das Grundstück gestürmt. Einer der Angeklagten, den wir mal „den Unentschlossenen“ nennen, weil er mehrfach seine Meinung geändert hat, ob er nun aussagen will, sei auf den 45-Jährigen zugegangen. Was dann folgte, könne er nur noch bruchstückhaft schildern.

Er berichtet von Schlägen und Tritten und dass er zu Boden gegangen sei. Umringt hätten ihn der „Unentschlossene“, der „Gekränkte“, aber auch der „Geständige“, der laut seiner Aussage am Montag daran aber nicht beteiligt gewesen sein will. Wer ihn aber konkret wie getreten oder geschlagen habe, könne der 45-Jährige nicht sagen.

Zurück blieben eine gebrochene Nase, Prellungen, Hämatome und Schürfwunden. „Die Nase ist immer noch leicht nach links verrückt. Das sehe ich jeden Morgen im Spiegel“, sagt er. Körperlich mögen die Wunden weitgehend verheilt sein, doch der Vorfall wirkt bis heute nach.

„Machen Sie sich Sorgen um sich und Ihre Familie?“, fragt Richterin Jana Huber. „Natürlich, sehr. Es ist ihnen alles zuzutrauen“, antwortet der 45–Jährige. Auch seine Frau schildert die Folgen: „Es gibt gute und schlechte Tage. Es gibt Situationen, da überlegt man dreimal, ob man hingeht.“

Ebenfalls zu Wort kommt ein weiterer Geschädigter. Ihm fällt es noch schwerer, Einzelheiten des Abends zu rekonstruieren. Was genau mit ihm passiert ist, daran könne er sich nicht erinnern. Die Fotos seiner Verletzungen sprechen jedoch für sich: Verletzungen an Ohr und Kopf, Einblutungen am Auge und ein loser Zahn. Mit den Augenproblemen habe er bis heute zu kämpfen. „Für mich hat sich das Leben sehr geändert. Es ist für mich sehr schwer geworden, auf Feierlichkeiten zu gehen“, sagt er.

Um die Abläufe besser einordnen zu können, hat das Gericht einen medizinischen Sachverständigen des Universitätsklinikums Jena beauftragt. Besonders relevant ist die Frage, ob die Verletzungen ausschließlich durch Schläge entstanden sein können, wie die Angeklagten behaupten, oder ob auch Tritte nachweisbar sind, wie es die Opfer schildern.

Abdruck einer Schuhsohle?

Der Sachverständige sieht in den Verletzungen deutliche Hinweise auf massive Gewalteinwirkungen. Die Wunde am Hinterkopf eines der Opfer könne durch den Abdruck einer Schuhsohle erklärt werden. Auch ein rechteckiges Hämatom im Bereich von Ohr und Gesicht lasse sich nicht durch einen einfachen Faustschlag erklären. „Ein Schuh käme in Betracht“, erklärt der Sachverständige, schließt aber andere stumpfe Gegenstände nicht vollständig aus. Eine konkrete Lebensgefahr habe nicht bestanden. Tritte gegen den Kopf seien jedoch „immer gefährlich und potenziell lebensgefährlich“.

Auch beim zweiten Geschädigten deuteten die Befunde auf mehrere Gewalteinwirkungen gegen den Kopf hin. Eine Verletzung am Ohr sei nach Einschätzung des Sachverständigen nicht mit einem einfachen Faustschlag zu erklären.

Der Prozess wird am Dienstag, 22. September, fortgesetzt. Ausstehend ist unter anderem die Aussage des dritten Opfers.