Bürgermeister Galster präzisiert seine Haltung in der Flüchtlingsdebatte

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Noch vor der Sommerpause lehnte der Baiersdorfer Stadtrat mit knapper Mehrheit eine Resolution ab, die sich dagegen wendet, dass die Bundesländer die Sicher...

Noch vor der Sommerpause lehnte der Baiersdorfer Stadtrat mit knapper Mehrheit eine Resolution ab, die sich dagegen wendet, dass die Bundesländer die Sicherheit von Herkunftsländern unterschiedlich beurteilen sollen. Vorgelegt hatte den Text der rührige Helferverein "Hand-in-Hand". Zum Tagesordnungspunkt wurde das Thema durch einen Antrag der SPD-Fraktion.
Der Ausgang der Ratsabstimmung lag, so Bürgermeister Andreas Galster (CSU), daran, dass zum einen eine Kommune mit Abschiebungen nichts zu tun hat und auch nicht gehört wird. Zum anderen wollte sich die Ratsmehrheit nicht anmaßen, über die tatsächliche Situation in fernen Ländern zu urteilen. Viel wichtiger als die Behandlung der Resolution im Stadtrat ist Galster aber, dass es durch "Hand-in-Hand" gelungen sei, die in Baiersdorf lebenden Flüchtlinge aus dem Irak und Äthiopien in der sogenannten "Drei-plus-zwei"-Regelung unterzubringen.
Für die jungen Menschen bedeutet dies: Sie haben ein fünfjähriges Bleiberecht und können in der Zeit eine Berufsausbildung machen und zwei Jahre im dann erlernten Beruf arbeiten. "Erst danach wird ihre rechtliche Einstufung und die Sicherheit in ihren Herkunftsländern erneut überprüft. "Die sich bis dorthin hoffentlich stabilisiert hat", sagt Galster. Denn er ist überzeugt, dass die jungen Leute, wenn für sie keine Gefahr mehr droht, in ihre Heimat zurückkehren wollen.
"Sie können dann in ihrer Heimat eine Speerspitze für Demokratie und Handwerk sein. Das ist die beste Entwicklungshilfe, die wir leisten können", betont Galster.


Europäische Lösung

Allerdings braucht es seiner Meinung nach für diesen Effekt politische Schulung in Deutschland, damit die Flüchtlinge das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfahren und wertschätzen können.
Weiter setzt Galster, ein Verfechter des europäischen Gedankens, auf ein einheitliches europäisches Asylrecht und eine Regelung für die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. "Es ist kaum bekannt, dass es sich in der letzten Phase des Gesetzgebungsakts befindet."