von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — Den ersten Verhandlungstermin hatte sie verschwitzt, weil sie angeblich keine Post vom Amtsgericht erhalten hat. Zum neuerlichen Te...
von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner
Haßfurt — Den ersten Verhandlungstermin hatte sie verschwitzt, weil sie angeblich keine Post vom Amtsgericht erhalten hat. Zum neuerlichen Termin wurde die Angeklagte (37) zuhause abgeholt und bei Gericht vorgeführt. Da sie zu den Betrugsvorwürfen nichts sagte und weil sich ihr kurzfristig beauftragter Verteidiger erst in die Akten einarbeiten muss, blieb nichts anderes übrig, als die Verhandlung nochmals zu unterbrechen und einen Fortsetzungstermin im Januar 2015 anzusetzen.
Amtsrichterin Ilona Conver konnte die Sitzung erst mit rund einstündiger Verspätung eröffnen, weil es der Frau offensichtlich schlecht ging und sie sich im Warteraum des Gerichts erbrach. Obwohl es ihr angeboten wurde, wollte sie keinen Notarzt kommen lassen. Schließlich schleppte sie sich, beiderseits gestützt von zwei Polizeibeamtinnen, gebeugt in den Gerichtssaal.
Ob sie wirklich krank war oder das ganze Theater nur simulierte, um den Prozess vielleicht platzen zu lassen, weiß die Betroffene nur selber.
Rechnung geht an den Bruder Nachdem die Formalien festgestellt waren, verlas namens der Staatsanwaltschaft Ilker Özalp die Anklageschrift. Demnach soll die in einem Dorf in den Haßbergen lebende Frau vor über einem Jahr, genauer gesagt am 14. September 2013, beim Weltbild-Verlag Bastelartikel im Wert von 42,92 Euro bestellt haben. Die Rechnung ging an ihren Bruder (46).
Der sah anhand der Lieferadresse, dass die Ware offensichtlich zur Schwester gegangen war. "Es kann niemand anders gewesen sein", sagte der 46-jährige Betonbauer im Zeugenstand. Kurz darauf zeigte er sie bei der Polizei an. Der Betrogene machte keinen Hehl daraus, was er von seiner Schwester hält.
Zwischen den Geschwistern, soviel war klar, ist jedes Tischtuch zerschnitten, ihr Verhältnis zueinander ist völlig zerrüttet.
Auf Nachfrage von Özalp bejahte der Mann, dass seine Schwester in der Vergangenheit mit ganz ähnlicher Betrugsmasche wiederholt eingekauft habe. In diesen Fällen war es jeweils der Name - und der Geldbeutel - der Mutter, der herhalten musste. Der Anklagevertreter wertete dies zwar nicht als Beweis, aber immerhin als ein wichtiges Indiz.
Anwalt kurzfristig beauftragt Zu Sache selber schwieg die Angeklagte. Der von ihr beauftragte Rechtsanwalt Alexander Wessel hatte aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht ausreichend Gelegenheit, eingehend mit seiner Mandantin zu sprechen und sich in den Fall einzuarbeiten. Von daher wird die Verhandlung am 7. Januar um 9.30 Uhr in öffentlicher Sitzung fortgesetzt, wobei als weiterer Zeuge der Polizeibeamte geladen wird, der die Anzeige entgegengenommen und die Ermittlungen geführt hat.