"Blumen" im Müll waren Hasch

1 Min
Wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis stand ein Pärchen vor dem Amtsgericht. Foto: Christopher Schulz
Wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis stand ein Pärchen vor dem Amtsgericht. Foto: Christopher Schulz

Amtsgericht  Zu Geldstrafen wurde ein Pärchen in Lichtenfels verurteilt, das sein Talent bei der Aufzucht von Cannabis-Pflanzen erprobt hatte. Bis die Polizei kam ...

von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg

Lichtenfels — Am 13. September 2014 ging ein Anruf bei der Polizei ein. Was das wohl für Pflanzen seien, die da im Müll eines Paares wuchsen? Die Polizei ging dem Hinweis nach. Daraus erwuchs ein Strafrichterverfahren wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis.
Von April bis September zog ein Paar drei dieser Pflanzen auf. Er absichtlich, sie erst nichts ahnend, dann duldend, letztlich eher ablehnend. So jedenfalls die Einlassungen der 43-jährigen Frau, die neben ihrem 14 Jahre jüngeren Freund vor Richterin Anja Wolf-Albrecht saß.

Fotos vorgelegt

Ihr Lebenspartner hatte sämtliche Vorwürfe schon selbst eingeräumt und er hatte Fotos dabei, die beweisen sollten, dass seine Freundin zu Unrecht unter Anklage stand.
Wie das hätte aussehen sollen, daran ging das Gericht vorüber. Eben auch darum, weil sich die 43-Jährige noch einmal zu Wort meldete und versicherte, sie habe ihrem Freund immer wieder gesagt, er solle "die Blumen" wegwerfen. Zwei Wochen vor dem Rauswurf der sogenannten Blumen und bei längst schon erlangter Kenntnis des möglichen beabsichtigten Verwendungszwecks der Pflanzen. Zwar gab der 29-jährige Angeklagte vor, "den Anbau nur mal ausprobieren" zu wollen, aber sowohl er wie auch seine Freundin sind durchaus gerichtserfahren zu nennen. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, ein Waffenbesitzdelikt und - im Falle der Frau - eben auch ein unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln fanden schon Eingang in die Führungszeugnisse.
Witzig an dem Vorfall schien zu sein, dass die Polizei kam, als die Pflanzen gerade mal 15 Minuten im Müll lagen. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro bzw. 600 Euro wurden Angeklagter und Angeklagte verurteilt.