Bewährungsstrafe "als letzte Warnung"

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Der Mann wirkte gehemmt. Wie ein Häufchen Elend saß er auf der Anklagebank und konnte sich womöglich selbst nicht Rechenschaft über sein Tun ablegen. Wegen Betrugs hatte er sich am Dienstag vor dem Am...

Der Mann wirkte gehemmt. Wie ein Häufchen Elend saß er auf der Anklagebank und konnte sich womöglich selbst nicht Rechenschaft über sein Tun ablegen. Wegen Betrugs hatte er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht zu verantworten.

Nicht immer finden sich im Saal 14 so ruhige Angeklagte ein, wie in der Person des 30-Jährigen aus dem östlichen Landkreis. Der Mann versuchte gar nicht, sich zu rechtfertigen oder seine als Absicht angeklagten Versäumnisse vom Sommer 2018 schönzureden: Um an Geld zu kommen, hatte er über eine Internet-Plattform Dinge zum Verkauf angeboten, für die er zwar das Geld kassierte, ohne dabei aber eine Lieferung folgen zu lassen. Auf diese Weise hatte er rund 55 Euro für einen Laptop und knapp 42 Euro für Pkw-Rücklichter erhalten.

Mit Erklärungen zum Wieso und Weshalb rang der Mann, als er von Richter Alexander Zenefels um eine Einlassung zu den von Staatsanwalt Matthias Jakob erhobenen Vorwürfen gebeten wurde. Er begann Sätze, die nicht selten Halbsätze blieben, und schaute regungslos vor sich hin. Geständig war er: "Ich habe beide Artikel eingestellt und hab dann aufgrund von ... habe in einer Phase gelebt, in der ich den Briefkasten nicht geleert habe."

Die mahnenden Anfragen ob der Waren, die sich von Juli 2018 ab in seinem Briefkasten häuften, habe er monatelang umgangen. Das zu erzählen, schien dem 30-Jährigen peinlich, und beteuernd fügte er an, dass es "nicht aus mutwilliger Absicht" geschehen sei. "Ich war einfach überfordert", lautete das Fazit des Angeklagten.

Einschlägige Vergangenheit

Richter Zenefels' Frage, ob er denn überhaupt die Absicht gehabt habe, die Sachen irgendwann zu verschicken, bejahte der Mann nickend. Überdies legte er einen Beleg vor, der davon sprach, dass er zum 18. März Rücküberweisungen in die Wege leitete. Doch das geschah zu spät, denn von dem auf ihn zukommenden Verfahren hatte er schon ein paar Tage früher gewusst. Und bei aller tatsächlichen oder zur Schau getragenen Ratlosigkeit kam auch heraus, dass die Vorfälle im Sommer 2018 nicht einmalig waren: Schon zweimal vorher waren Klagen zu dem Mann eingegangen, und ihnen waren Betrugsvorwürfe gefolgt.

"Es ging immer um ähnliche Sachen. Die Ware wurde bezahlt und dann wurde nichts verschickt", berichtete Zenefels aus dem Vorleben des Angeklagten und rief eine Polizeibeamtin in den Zeugenstand. Die 46-Jährige erinnerte sich noch genau daran, dass aus Wuppertal eine Anzeige gegen den Mann eingegangen war, und die Verlesung einer Zeugenaussage bestätigte, dass der Angeklagte auf Meldungen nie reagiert hatte.

Als strafverschärfend erachtete Staatsanwalt Jakob die Vorstrafen des Angeklagten und hob hervor, dass es eine "hohe Rückfallgeschwindigkeit" gebe. "Am Ende fällt Ihnen nichts ein, als wieder solche Taten zu begehen", sagte Jakob. Er forderte "als letzte Warnung" eine sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung. Zenefels' Urteilsspruch sollte um einen Monat milder ausfallen - aber gleichfalls als letzte Warnung.