von unserer Mitarbeiterin Gabi Arnold Coburg — Eine überraschende Wende nahm die Verhandlung gegen einen 56-Jährigen aus dem Landkreis. Den Tatvorwurf der sexuellen Nötigung mit Ge...
von unserer Mitarbeiterin Gabi Arnold
Coburg — Eine überraschende Wende nahm die Verhandlung gegen einen 56-Jährigen aus dem Landkreis. Den Tatvorwurf der sexuellen Nötigung mit Gewalt stritt er zunächst vehement ab. Erst als das Opfer, das auch als Nebenklägerin auftrat, unter Tränen den Hergang schilderte, gab er die Tat zu. Er wurde zu einem Jahr und drei Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt sind, verurteilt. Außerdem muss der Maschinenführer ein Monatsgehalt an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und er trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Angeklagte hatte seine 28-jährige Nachbarin bedrängt, unsittlich zwischen Gesäß und Oberschenkel berührt, ihr ins Ohr geschnauft und sich an ihrem Bein gerieben.
Sie hatte sich gewehrt und ihn zurückgedrängt, bis er von ihr abließ. Wie die alleinerziehende Frau schilderte, hat der Angeklagte in der Folge mehrmals täglich an ihrer Haustür geklingelt. "Ich habe mich in meiner Wohnung nicht mehr sicher gefühlt, hatte Panik und bin nicht mehr aus dem Haus gegangen," erzählte sie.
Anzeige nach einer Woche Eine Woche nach dem Übergriff habe sie den Vorfall angezeigt. Die Version des Angeklagten war eine andere. Er habe er seine Nachbarin aufgesucht, um ihre Waschmaschine zu reparieren. Die junge Frau sei psychisch krank, habe finanzielle Probleme und sei wegen der kaputten Maschine fast in Tränen ausgebrochen. Er habe sie lediglich in den Arm genommen, um sie zu trösten.
"Der geschilderte Affentanz hat nicht stattgefunden."
Das Opfer trat in Begleitung in den Zeugenstand, während ihrer Schilderungen musste sie immer wieder weinen. Mit der Situation komme sie nicht klar, seit dem Vorfall befinde sie sich in psychologischer Behandlung und müsse Medikamente einnehmen, erzählte sie. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung verkündete der Anwalt des angeklagten, Andreas Günther, ein Mandant räume die Tat ein. "Der geschilderte Tathergang stimmt und mein Mandant möchte sich entschuldigen."
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Stephan Jäger, plädierte auf ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung und forderte eine Geldstrafe von 2500 Euro. Außerdem sollte sich der Angeklagte einer Therapie unterziehen. Die Nebenklage, vertreten durch Albrecht von Imhoff, schloss sich den ersten beiden Punkten an.
Rechtsanwalt Andreas Günther plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und "eine weniger hohe Geldstrafe." Laut Richter Wolfram Bauer hat der Angeklagte die Lage seines Opfers ausgenutzt, allerdings liege die Gewalt im unterem Bereich. Für eine Therapie sah Richter Bauer keinen Anlass.