Viele Flüchtlinge verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in ihrer Heimat, doch hier wird ihr Abschluss nicht anerkannt. So können sie auch nicht helfen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration am 1. Oktober 2016 fünf Beratungsstellen im Freistaat eingerichtet - unter anderem in Bamberg. Wie das Angebot hier angenommen wird, darüber sprachen wir mit der Beratungsfachkraft Jennifer Einwag.

Die Beratungsstelle gibt es seit einem halben Jahr in Bamberg. Wie viele Menschen wurden seitdem beraten und aus welchen Ländern stammen diese hauptsächlich?
Jennifer Einwag: Seit Oktober haben 83 Ratsuchende in Bamberg die Anerkennungsberatung aufgesucht, und die Zahlen steigen stetig. Das Angebot spricht sich in der Zielgruppe herum. Die Ratsuchenden stammen hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und Polen.

Richtet sich das Angebot in erster Linie an Flüchtlinge?
Unser Angebot machen wir allen Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung. Aus aktuellen Gründen sind Flüchtlinge derzeit besonders häufig in der Beratung. Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus dem Ausland kann auch einschlägige in- und ausländische Berufserfahrung ergänzend hinzugezogen werden. Grundlage des Verfahrens ist aber immer die Ausbildung.

Worin besteht die Hauptschwierigkeit bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen?
In der Berufsanerkennung gibt es einige Herausforderungen. Gemäß des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes muss eine Berufsausbildung immer staatlich anerkannt sein. Dies ist vor allem in angelsächsisch geprägten Ländern wie den USA nicht immer eindeutig zu bestimmen. Berufsausbildungen aus arabischen Ländern hingegen haben oftmals einen sehr hohen theoretischen und fast kaum praktische Anteile. Diese Qualifikationen müssen jedoch mit deutschen Ausbildungsberufen verglichen werden, die gemäß dem dualen System unterrichtet werden. Der Weg zur beruflichen Anerkennung kann sich als unübersichtlich erweisen, hier hilft die Anerkennungsberatung beim Ermitteln des passenden deutschen Referenzberufes und der zuständigen Stelle sowie bei der Antragstellung. Eine weitere Schwierigkeit betrifft Fälle, in denen Flüchtlinge aus nicht selbst verschuldeten Gründen keine vollständigen Unterlagen mehr vorlegen können. Da auch diese Menschen die Möglichkeit haben sollen, ihre im Heimatland erworbenen Qualifikationen nachweisen zu können, stellt der Gesetzgeber den zuständigen Stellen hierfür frei, sonstige Verfahren anzuwenden, bei denen es sich beispielsweise um Arbeitsproben oder Fachgespräche handeln kann.

Fallen Länder auf, aus denen Flüchtlinge mit besonders guter Bildung kommen?
Nein, in allen Ländern gibt es Menschen mit guten Berufsausbildungen.
Die Fragen stellte
Michael Memmel