In einem Tattoo-Studio einer Tätowiererin unerlaubt unter den Rock geknipst hat ein 21-jähriger Lichtenfelser. Am Mittwoch hatte der Mann dafür im Amtsgericht Konsequenzen zu erwarten. Der im Baugewer...
In einem Tattoo-Studio einer Tätowiererin unerlaubt unter den Rock geknipst hat ein 21-jähriger Lichtenfelser. Am Mittwoch hatte der Mann dafür im Amtsgericht Konsequenzen zu erwarten.
Der im Baugewerbe arbeitende 21-Jährige saß vor Prozessbeginn im Gang vor Saal 14 und erwähnte, wie sehr im sein Verhalten leid tue. Auch erkundigte sich der Mann, ob die Frau, der er so zugesetzt hatte, vor Ort sein würde, damit er sich bei ihr würde entschuldigen können.
20 Minuten später hatte er Gelegenheit, das so auch vor Richterin Ulrike Barausch zu wiederholen. Tatsächlich war sein Verhalten an jenem Maitag 2018 auf doppelte Weise kein feiner Zug, denn das Foto, für welches er sein Handy unerlaubt unter den Rock einer Frau hielt, versendete der Mann auch noch an eine weitere Person. "Am Anfang habe ich nicht drüber nachgedacht, dann habe ich gedacht: Scheiße!"
So eröffnete der Lichtenfelser, nachdem ihm Staatsanwältin Rona Schmidt mitteilte, dass er sich eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz schuldig gemacht hatte. Nach Aktenlage war der Mann bislang noch nie auffällig geworden. "Bis jetzt haben Sie nix angestellt", bemerkte auch Richterin Ulrike Barausch. Dem hielt der 21-Jährige entgegen, dass er es bislang auch immer vorzog, sich aus Ärger und Problemen anderer Leute herauszuhalten.
Diesmal allerdings war er der Grund für Ärger. Die Frau, der er so zugesetzt hatte, war zu dem Verfahren nicht geladen, abgesehen davon zeigte der Lichtenfelser auch keine Anzeichen, seine Tat zu bestreiten oder zu relativieren. Aber er versicherte, dass er lediglich einer Person das Foto von unterm Rock geschickt hatte. Eben darum, weil noch nie etwas gegen ihn vorlag, zeigte sich Richterin Barausch offen für den Gedanken, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
600 Euro brachte Barausch dazu ins Spiel, ein Betrag, der auch im Sinne der Staatsanwaltschaft war. Doch allein die Zahlung von 600 Euro für ein Foto war nicht allein schmerzhaft. Im Zuge der Ermittlungen und Anklagevorbereitung wurden auch ein Laptop und ein Handy eingezogen. Beweismittel, quasi. Allein das Handy kostete den Angeklagten 900 Euro. Ob er dies und seinen Laptop noch einmal wiedersieht, ist nicht klar. Er wird einen Antrag stellen müssen. Die 600 Euro aber wird er zu zahlen haben. "Und so was machen Sie nimmer!", gab ihm Richterin Barausch zum Abschied so knapp wie bestimmt auf den Weg mit.