Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen und am 1. Februar 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) g...
Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen und am 1. Februar 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geschaffen. Bauanträge können dadurch bald bayernweit in elektronischer Form gestellt werden. Die Stadt Bad Kissingen macht laut Pressemeldung bereits im Vorfeld des digitalen Bauantrags einen Schritt in Richtung digitale Antragsbearbeitung und wird in Zukunft die Fachstellenbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren digital durchführen. Dafür ist die Mitwirkung der Antragsteller und Planer erforderlich, die mit der Eingangsbestätigung des Bauantrags ab sofort einen Link erhalten, um die Antragsunterlagen in digitaler Form bei der städtischen Bauaufsicht hochladen zu können. Damit werde das Verfahren vereinfacht und könne zügiger umgesetzt werden. Infos gibt es bei der Bauaufsicht, Tel.: 0971/ 807 31 23 oder bauaufsicht@stadt.badkissingen.de. red