Am Sonntag hat der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten. Deshalb traten einer Mitteilung zufolge...
Am Sonntag hat der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten. Deshalb traten einer Mitteilung zufolge heute ab 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
? Gastronomie
Die Außengastronomie darf unter neuen Rahmenbedingungen öffnen. Dabei gilt, dass an einem Tisch ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern Angehörige des eigenen Hausstands und zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands zugelassen sind, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen. Tests oder Terminbuchungen sind nicht notwendig.
? Einzelhandel
In den Geschäften sind unverändert ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadatmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind nicht erforderlich.
? Schulen und Kitas
Bei der Kinderbetreuung ist wieder der Regelbetrieb möglich. Die Schulen befinden sich noch bis 6. Juni in den Pfingstferien. Bleibt der Kreis unter einem Inzidenzwert von 50, findet ab 7. Juni an allen Schularten voller Präsenzunterricht statt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dabei ist ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend. Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe können sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen, eine medizinische Gesichtsmaske wird empfohlen. Ebenso gilt weiterhin die Testpflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts. Die Tests finden in der Regel zweimal pro Woche statt.