„Click & Collect“, also die Abholung von vorbestellten Waren, ist auch ohne negatives Testergebnis möglich.
Inzidenzunabhängig dürfen nach wie vor ohne Termin und ohne negatives Testergebnis folgende Läden und Dienstleiter öffnen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken , Sanitätshäuser, Drogerien , Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen , Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Seit dem 12. April zählen hierzu nicht mehr Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Schuhgeschäfte, für die nun ebenfalls „Click & Meet“ mit Testpflicht besteht. Die Gastronomie kann weiterhin lediglich Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Eine ausführliche Übersicht über die Zuordnung und Einstufung von Betrieben und Dienstleistungen gibt es hier: https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_14_positivliste.pdf.
Kultur
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten geschlossen. Büchereien und Archive bleiben geöffnet.
Maskenpflicht
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt . red