Einstimmig beschloss der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung der Gemeinde Oberleichtersbach für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden und verlesenen Fassung samt ihren Anlagen (Haushalts-, Finanz- und Stellenplan, Investitionsprogramm sowie sonstige Anlagen). Danach wird der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 6.713.300 Euro und im Vermögenshaushalt auf 1.988.100 Euro festgesetzt. Das geht aus der Niederschrift zur Sitzung hervor.
Darüber hinaus lag dem Gremium ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden landwirtschaftlich genutzten Bergehalle in der Gemarkung Oberleichtersbach vor. Dafür sollen zwei Flurnummern miteinander verschmolzen werden. Vorbehaltlich der Eintragung des Geh- und Fahrtrechts und der Privilegierung als Landwirt, die durch das Landratsamt Bad Kissingen als Baugenehmigungsbehörde geprüft wird, stimmte der Rat dem geplanten Vorhaben zu.
Grundsätzlich in Aussicht gestellt wurde auch die Zustimmung zu einem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport, EinIiegerwohnung und PV-Anlage in der Gemarkung Breitenbach.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und war nach der bisherigen Rechtslage mit einem Wohnhaus grundsätzlich nicht bebaubar. Durch die Einführung des sogenannten Bauturbos wird eine Genehmigungsfähigkeit jedoch neu bewertet. Der Standort der geplanten Wohnbebauung befindet sich in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Innenbereich, sodass die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben im Rahmen der Sonderregelungen des Bauturbos zu, vorbehaltlich des Abschlusses eines Erschließungsvertrages mit den Bauherren, wodurch die Erschließung rechtlich gesichert wird. Das Landratsamt Bad Kissingen, Fachbereich Wasserrecht, hat mitgeteilt, dass man beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet Dreistelz der Gemeinde Oberleichtersbach im Fassungsbereich des Grundstückes Flur-Nr. 559, Gemarkung Oberleichtersbach, aufzulassen. Der Gemeinderat stimmte zu, da aus dem zugehörigen Brunnen kein Grundwasser mehr für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird. red/vä