Autofahrer im Clinch: Stinkefinger und Drohungen

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Auffahren, ausbremsen, überholen, den Stinkefinger zeigen, bedrohen, beleidigen - die ganze Bandbreite dessen, was passieren kann, wenn zwei Autofahrer die ...

Auffahren, ausbremsen, überholen, den Stinkefinger zeigen, bedrohen, beleidigen - die ganze Bandbreite dessen, was passieren kann, wenn zwei Autofahrer die Contenance verlieren, erlebte gestern eine Schulklasse im Amtsgericht Kulmbach. Die Mädchen und Jungen verfolgten die Verhandlung gegen einen 57-Jährigen aus dem Landkreis Hof, der wegen Nötigung im Straßenverkehr angeklagt war.
Es ging um eine Fahrt am 22. April 2016. Der Berufskraftfahrer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, war mit seinem BMW gegen 12.30 Uhr zwischen Marktleugast und Kupferberg unterwegs. Laut Anklageschrift soll er den Fahrer eines Kleintransporters ausgebremst und, als dieser überholte, den Mittelfinger gezeigt haben - strafbar als Nötigung und Beleidigung.


"Am Auspuff geklebt"

Der 57-Jährige bestritt den Stinkefinger-Vorwurf. Er sei vorschriftsmäßig 80 km/h gefahren und habe lediglich vor Kurven leicht gebremst. Der Transporter sei dicht aufgefahren, der Fahrer habe mehrmals die Lichthupe betätigt: "Der hat förmlich an meinem Auspuff geklebt", sagte er und schilderte, dass er in einer Kurve überholt worden sei. "Der ist bestimmt mit 110 Sachen vorbeigedonnert." Der Fahrer habe dann in Kupferberg auf ihn gewartet und ihn zur Rede gestellt. "Du Vogel, schau mal in den Spiegel", soll er geschimpft und auf die Androhung einer Anzeige unter Hinweis auf seinen Beifahrer geantwortet haben: "Du hast keine Chance. Du bist alleine und wir zu zweit."
Ganz anders hatte der als Zeuge geladene Transporter-Fahrer den Sachverhalt in Erinnerung. Demnach war der 57-Jährige mit 50 km/h "ziemlich langsam" unterwegs. Er habe so abgebremst, dass er erschrocken und aufgefahren sei. Von Lichthupe könne keine Rede sein, er habe immer das Abblendlicht an. Der Hofer sei in Kupferberg ausgestiegen und habe mit Schlägen gedroht. "Da bin ich dann zur Polizei gegangen und habe ihn angezeigt", so der 36 Jahre alte Handwerker aus dem Landkreis.
Nach den kontroversen Schilderungen, die auch einige Erinnerungslücken offenbarten, zog sich Richterin Sieglinde Tettmann mit dem Verteidiger des Angeklagten, Thomas Heinrich aus Hof, zu einem Gespräch zurück. Das Ergebnis verkündete sie wenige Minuten später: Das Verfahren wird zu Lasten der Staatskasse eingestellt. "Es ist sehr zweifelhaft, ob hier eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne vorliegt", erklärte sie.