Wegen der aktuellen Notsituation in vielen Futterbaubetrieben mit Raufutterfressern wird voraussichtlich die Futternutzung der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) frei gegeben. Die h...
Wegen der aktuellen Notsituation in vielen Futterbaubetrieben mit Raufutterfressern wird voraussichtlich die Futternutzung der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) frei gegeben. Die hierfür notwendige Änderungsverordnung wird nach Zustimmung des Bundesrates gegen Ende September in Kraft treten. Alle anderen Auflagen für ÖVF bleiben gültig, teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg mit. Die Saatgutmischung muss aus mindestens zwei Arten bestehen. Auch die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt und die Düngung mit mineralischem Stickstoffdüngern ist ebenfalls unzulässig. Wirtschaftsdünger können jedoch im Rahmen der gültigen Düngeverordnung eingesetzt werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg wird gegen Ende September über die genaueren Details zum Anzeige- oder Antragsverfahren informieren und wünscht allen Viehhaltern ausreichend Niederschläge für Anbau und Wachstum der Futterpflanzen.
red