Anwohner sind irritiert

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Für die Schorgast erfolgte 1972/73 eine Hochwasserfreilegung Foto: Werner Reißaus
Für die Schorgast erfolgte 1972/73 eine Hochwasserfreilegung Foto: Werner Reißaus

Die geforderte Überprüfung der Öltanks an der Schorgast überrascht die Wirsberger.

Eine Überprüfung der Heizöltanks im Überschwemmungsgebiet der Schorgast hat bei den betroffenen Grundstückseigentümern für erhebliche Irritationen, großes Unverständnis und mitunter auch Ratlosigkeit gesorgt. Das Landratsamt Kulmbach hatte im vergangenen Jahr die Lager erfasst. Die Eigentümer füllten die Erhebungsbogen gewissenhaft aus, allerdings nichts ahnend, was sich damit verbinden würde.
Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" schreibt vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach der vorläufigen Sicherung einmalig eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Das Landratsamt musste handeln, denn diese vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiet "Schorgast" war am 11. Dezember 2013 im Kreisamtsblatt veröffentlicht worden. Nachdem zwei Jahre vergangen waren, bat die Behörde die Grundstückseigentümer um eine einmalige Überprüfung ihrer Heizungsanlage und den Prüfbericht bis zum 29. April vorzulegen.


Alarmglocken läuten

Spätestens jetzt läuteten bei den meisten Eigentümern die "Alarmglocken". Jetzt war auch dem Letzten klar, dass die Überprüfung nicht nur mit Gutachterkosten, sondern auch mit einem möglichen Folgeaufwand von mehreren Hundert Euro verbunden ist.
Wilhelm Braun und Udo Schricker sind zwei Betroffenen. Braun berichtet, davon gewusst zu haben, "dass wir jetzt in einem Überschwemmungsgebiet wohnen". Als er 1989 neu gebaut habe, sei von einer möglichen Überschwemmung nie die Rede gewesen. "Man baut doch nicht freiwillig in ein Überschwemmungsgebiet", ergänzt Schricker. Er verweist auch auf die Hochwasserfreilegung in den Jahren 1972/73, ausgelegt auf ein 100-jährigen Hochwasser.
Wilhelm Braun und Udo Schricker betonen, dass bei den weiteren Bemühungen, Klarheit zu bekommen, alle Mitarbeiter im Rathaus, im Landratsamt und im Wasserwirtschaftsamt Hof sehr kooperativ gewesen seien. Was die beiden aber bemängeln ist, dass keine Klarheit darüber bestand, welche einzelnen Schritte notwendig sind, um den Sachverständigen zufrieden zu stellen.
Schricker hat vorsichtshalber geprüft, was er unternehmen müsste, um seine Öltanks überschwemmungssicher zu machen. Er müsste dann rund 3000 bis 5000 Euro in die Hand nehmen. Was Schricker überhaupt nicht versteht: "Wenn ich nur 1000 Liter Öl lagere, brauche ich keine Absegnung vom Gutachter. Das ist doch eine Lachnummer, denn wenn die Menge in die Schorgast gelangt, dann läuft das bis Bamberg."
Bürgermeister Hermann Anselstetter (SPD) trug den Sachverhalt im Gemeinderat vor und machte deutlich, dass die Gemeinde keine Kenntnis vom Aufforderungsschreiben des Landratsamts hatte. Das Gremium fasste den einstimmigen Beschluss, dass sich das Landratsamt Kulmbach für eine bürgerfreundliche Lösung verwenden soll. Dazu gehören die Mitteilung der Höhendaten an die Grundstückseigentümer, die Aussetzung der Frist 29. April bis diese Ermittlungsarbeiten abgeschlossen sind, und die Beratung der Grundstückseigentümer bei eventuell notwendigen Umrüstungsmaßnahmen. Am nächsten Tag wurde diese Bitte an Landrat Klaus Peter Söllner herangetragen.
Udo Schricker will jetzt erst einmal die Stellungnahme des Landratsamts abwarten. Sollte eine Umrüstung seiner Heizanlage notwendig werden, will er abwägen, ob er nicht auf Gas oder Pellets umstellt: "Ich hole jetzt erst einmal Angebote ein und werde in Ruhe überlegen, was ich mache. Ich lasse mich aber nicht unter Druck setzen, denn ich habe noch Öl für zwei Jahre im Keller."
Das Landratsamt habe ihm Entgegenkommen signalisiert, wenn ein Plan vorliege, wie man sich den Vorschriften annähern könnte. "Dann würde man gegebenenfalls auf Sachverständige verzichten."