Anwohner legt 21-seitigen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vor

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In ihrer jüngsten Sitzung mussten sich die Ebermannstadter Stadträte mit Widersprüchen gegen Straßenausbaubeitragsbescheide auseinandersetzen. Ein Ebermanns...

In ihrer jüngsten Sitzung mussten sich die Ebermannstadter Stadträte mit Widersprüchen gegen Straßenausbaubeitragsbescheide auseinandersetzen.
Ein Ebermannstadter Hauseigentümer hatte zwei Bescheide erhalten, da sein Grundstück zwischen zwei verschiedenen Straßen liegt, die ausgebaut werden. Somit entsteht für beide Maßnahmen eine Beitragspflicht. Allerdings sind die beiden Straßen unterschiedlich eingestuft. An der einen Seite stößt das Grundstück an eine Hauptanliegerstraße. Werden hier bauliche Maßnahmen vorgenommen, muss der Anlieger 65 Prozent der Kosten übernehmen. In diesem Fall macht das einen Betrag von fast 17 000 Euro aus. Zudem stößt das Grundstück an eine Anliegerstraße. Hier sieht das Gesetz vor, dass der Anlieger 80 Prozent der Kosten übernimmt; in diesem Fall etwa 15 000 Euro.
Die 21-seitige Widerspruchsbegründung, die wortgleich auch von einer großen Anzahl anderer Einspruchnehmer an Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) geschickt worden war, musste aufgrund der Höhe dem Stadtrat vorgelegt werden. Nach umfangreicher Prüfung der Widersprüche kam Hauptamtsleiter Michael Kah zum Ergebnis, dass diese inhaltlich unbegründet sind und diesen deshalb nicht abgeholfen werden kann. Der Widerspruch kann vom Grundstückseigentümer zurückgenommen werden, sonst wird dieser dem Landratsamt Forchheim zur Prüfung vorgelegt.
Ein weiterer Grundstücksbesitzer hatte Widerspruch gegen seinen Bescheid eingelegt. In diesem Fall ging es um Kosten in Höhe von zirka 22 000 Euro. Bei der Überprüfung der Verteilungsflächen erkannte die Verwaltung, dass eine Gemarkung nicht berücksichtigt worden war und berechnete den Beitragssatz neu. Außerdem erkannte die Verwaltung, dass keine Tiefenbegrenzung anzuwenden ist. Deshalb reduziert sich der zu zahlende Betrag um fast 28 Euro.
Zudem beschlossen die Räte eine Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt, denn Ebermannstadt muss sparen. Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2013 war moniert worden, dass die Stadt einen Ring aus 14-karätigem Gold für etwa 1700 Euro verleiht. Ein vergoldeter Ring dagegen kostet nur 300 Euro. "Auf Grund der Tatsache, dass die Stadt Ebermannstadt als Stabilisierungsgemeinde alle Maßnahmen zu ergreifen hat, um Kosten zu sparen, ist die bestehende Regelung kritisch zu sehen", steht im genannten Bericht geschrieben.


Verzicht auf 14-karätiges Gold

Und auch die Kosten für die Erstellung der Ehrenbürgerurkunde erschienen den Prüfern zu hoch. Denn eine solche handschriftlich erstellte Urkunde in einem Ledereinband kostet immerhin knapp 1900 Euro. Sie empfahlen statt des Ledereinbandes die Urkunde in einem Bilderrahmen zu überreichen, da diese dann aufgehängt werden könne. Auf Ledereinband und 14-karätiges Gold will Ebermannstadt zukünftig verzichten. Nicht aber auf die künstlerisch gestaltete Urkunde.
Außerdem wurden die Räte über den aktuellen Projektstand des Zentrenmanagements durch die Firma Cima informiert. Und es wurde für die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Isek) eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Kommunalpolitik und der Bürgerschaft beschlossen.