Ein 40-Jähriger stellte seiner Exfreundin monatelang nach. Auch nach der Verurteilung zeigte er keine Einsicht.
Wegen Nachstellung hatte sich ein 40-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels vor Gericht zu verantworten. Immer wieder suchte er die Nähe seiner Ex-Freundin und stellte ihr sogar Geschenke in ihr Auto und setzte seinen Fuß in die Tür.
"Habe gedacht, irgendwann hört das auf", meinte die 33-Jährige, die im östlichen Landkreis im sozialen Dienst tätig ist. Als der Prozess gegen ihren Ex-Freund durch Richter Alexander Zenefels eröffnet wurde, begann das Verfahren im Grunde schon mit einer Unterbrechung.
Der 40-Jährige bat um Akteneinsicht, da er befürchtete, dass dem Gericht vorliegende Chatverläufe aus dem Kontext gerissen werden könnten. Zumeist aber sollte sich das Gericht sein Bild über die Aussagen der Zeugin, des Opfers selbst, machen.
So berichtete die junge Frau davon, wie die Beziehung zu dem sieben Jahre älteren Mann vor gut zwei Jahren in die Brüche ging. Im folgenden Winter sei der Kontakt völlig abgebrochen.
Bald aber kam es "zu zahlreichen Anrufen" und überdies: "Er hat sich ins Haus geschlichen, wenn die Nachbarin den Hund rausgelassen hat", so das Opfer, das in den Zeugenstand getreten war. Am 1. Juli 2018 dann habe der Angeklagte seinen Fuß in die Haustür gesetzt, als er sie zuvor abgepasst hatte und ihr gefolgt sei.
Sein Ziel sei eine neuerliche und abermalige Aussprache gewesen. Zu diesem Zweck habe er auch einmal ihr Fahrrad festgehalten, so abrupt, "dass das Schutzblech wegflog", wie die Zeugin angab.
Was das Gericht und besonders Staatsanwältin Julia Haderlein gegen den Mann einnehmen sollte, war der Umstand, dass der 40-Jährige auch dann nicht von seinen Nachstellungen ließ, als ihm schon geheißen war, diese zu unterlassen. Über Monate hinweg fertigte er Basteleien an, auf die seine Ex-Freundin keinen Wert legte, suchte er ihre Nähe, stellte ihr Präsente ins Auto.