Das Landratsamt Fürth hat eine für Sonntag Versammlung von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Stein untersagt. Auch eine Beschwerde des Veranstalters beim Verwaltungsgericht Ansbach blieb wirkungslos. Ein Eilantrag wurde abgelehnt.
Landratsamt Fürth untersagt Corona-Versammlung in Stein: Das Landratsamt Fürth hat eine für den kommenden Sonntag (17. Januar 2021) geplante Versammlung von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Stein verboten. Zuvor hatte bereits die Stadt Nürnberg die Corona-Demonstration untersagt.
Nach der Absage dort versuchten die Verantwortlichen kurzerhand, ihren Protest ins benachbarte Stein zu verlegen. Doch auch hier dürfen die Teilnehmer nun nicht demonstrieren.
Update vom 16.01.2021, 20.55 Uhr: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Corona-Demo in Stein
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot einer für Sonntag geplanten Versammlung gegen die Corona-Beschränkungen in Stein (Landkreis Fürth) bestätigt. Die Versammlungsbehörde sei aufgrund von Erfahrungen mit vergleichbaren Versammlungen der Querdenken-Szene zu Recht davon ausgegangen, dass es zu "infektionsschutzrechtlich unvertretbaren Zuständen" kommen würde, so die Richter. Der Veranstalter habe zudem kein Hygienekonzept vorgelegt.
Zudem sei in der Beschwerdeschrift der Organisatoren Unverständnis für infektiologische und epidemiologische Sachverhalte und Zusammenhänge zur Schau gestellt worden - indem es dort etwa hieß, es gebe keine Übersterblichkeit und eine Überbelastung des Gesundheitssystems drohe nicht. Für die Versammlung waren 199 Personen angemeldet worden.
Update vom 16.01.2021, 14.04 Uhr: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab - Demo bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag zu der für Sonntag geplanten Versammlung gegen die Corona-Beschränkungen abgelehnt. Der Veranstalter legte daraufhin am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, wie ein Sprecher bestätigte. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte den Eilantrag zu der Versammlung in Stein am Freitagabend abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht das zuvor ausgesprochene Verbot des Landratsamtes Fürth.
Der Eilantrag des Veranstalters der mit 199 Personen geplanten Versammlung hatte sich gegen das Verbot durch das Landratsamt Fürth gerichtet. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag unter anderem mit der Begründung ab, "dass davon auszugehen sei, dass der Teilnehmerkreis der Veranstaltung mit dem anderer Veranstaltungen sogenannter "Querdenker" weitestgehend übereinstimme".
Damit bezog sich das Gericht insbesondere auf eine Demonstration, die am 3. Januar in Nürnberg stattfand. Dort hatten nach Polizeiangaben bei spontan angemeldeten Versammlungen rund 300 und später rund 200 Demonstranten in der Innenstadt gegen die Verordnungen zum Infektionsschutz protestiert. Es habe unter anderem 117 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz gegeben, 50 Platzverweise und fünf Anzeigen wegen Widerstands. Weiter heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts, dass nicht davon auszugehen sei, dass sich die Teilnehmer an das Infektionsschutzgesetz halten würden. Außerdem liege kein Hygienekonzept vor.