Da er sein Auto vor einem geplanten Verkauf zur Hauptuntersuchung in die vermeintliche Werkstatt gab und es nicht zurückbekam, erstatte ein Mann bei der Polizei Anzeige. Wie sich herausstellte, existiert der vermeintliche Betrieb gar nicht.
Ein von einer vermeintlichen Autowerkstatt in Niederbayern mutmaßlich illegal verkaufter Wagen hat der Polizei einiges an Arbeit beschert. Wie die Ermittler am Montag (24. Juli 2023) mitteilten, hatte ein Mann in Landshut Anzeige erstattet, nachdem er sein Auto vor einem geplanten Verkauf zur Hauptuntersuchung in die vermeintliche Werkstatt gegeben und es mehr als einen Monat lang nicht zurückbekommen hatte. Die Polizei fand heraus, dass es den vermeintlichen Betrieb gar nicht gibt.
Auf die Spur des Wagens führte demnach ein Mann, der eine ins Internet gestellte Verkaufsanzeige für das Auto gesehen und den Wagen in Fürth entdeckt hatte. Das habe der Mann dem 52 Jahre alten Besitzer gemeldet, der sich wiederum auf den Weg nach Mittelfranken machte, um sein Auto zurückzuholen.
Mann in Landshut meldet Auto als gestohlen - Vermeintliche Werkstatt existiert nicht
Daraufhin habe der vermeintlich neue Besitzer des Wagens die Polizei gerufen, weil sein Auto gerade abgeschleppt worden sei. Erst als die Polizei den rechtmäßigen Besitzer im Abschleppwagen mit seinem Auto auf der Autobahn 9 kurz vor München stoppte, klärte sich der Fall auf.
Die Polizei ermittelt nach Angaben eines Sprechers gegen einen Beschuldigten unter anderem wegen Unterschlagung. Details zum mutmaßlichen Täter nannte er nicht.
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Wie sieht das ganze eigentlich juristisch aus? Ist ja ein höchst interessanter Fall, der aber nur im vorletzten Satz kurz angekratzt wird. Nämlich die Unterschlagung. Denn anders als beim Diebstahl kann der nachfolgende Käufer, also der, der das Auto von der vermeintlichen Werkstatt gekauft hat und bei der Polizei war, weil ihm "sein" Auto abgeschleppt wurde, tatsächlich das Eigentum an der Sache, also dem Auto erwerben. Damit wäre die Wiederaneignung durch den ersten Besitzer eigentlich Diebstahl. Das wäre doch mal interessant, wenn dies hier durch einen Anwalt mal juristisch erklärt würde.