Zum tödlichen Unfall an Silvester fehlt noch ein Gutachten

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Seit der Unfall-Nacht erinnern Kerzen und Blumen an den 19-Jährigen, der hier starb. Foto: Archiv/Nikolas Pelke
Seit der Unfall-Nacht erinnern Kerzen und Blumen an den 19-Jährigen, der hier starb. Foto: Archiv/Nikolas Pelke

Der Fahrer, der den Tod eines 19-Jährigen in der Silvesternacht in Forchheim zu verantworten hat, wird wohl noch im Februar vor Gericht stehen.

Ein 19-Jähriger war in der Silvesternacht in einem mit acht Personen völlig überfüllten Golf auf der Willy-Brandt-Allee gestorben. Der Fahrer des Unglückswagens muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
"Noch stehen Gutachten aus", sagt Bardo Backert, der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg. Noch sei daher die Anklage nicht erhoben - "aber zweifelsfrei werden wir eine Anklage erheben", so Backert.

Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung werde vor dem Amtsgericht Forchheim stattfinden. Der Beschuldigte habe sich bereits "geständig eingelassen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt: "Die Verantwortlichkeit steht nicht in Frage." Fraglich sei jedoch, ob beim Unfall des restlos überladenen Autos der "Alkohol die entscheidende Ursache gesetzt" habe.

Der Blutalkohol-Wert des Fahrers konnte ja nicht unmittelbar nach dem Unfall, sondern erst zwei Stunden später gemessen werden, erinnert Bardo Backert. Um Aussagen über die Fahrtüchtigkeit des Fahrers machen zu können, müssten demnach die Alkoholwerte "zurückgerechnet" werden. Dies sei nur durch "sachverständige Unterstützung" möglich.

Obwohl der Oberstaatsanwalt also den Verhandlungstermin noch nicht kennt, geht er davon aus, dass "in allernächster Zeit, wahrscheinlich noch im Februar" verhandelt werde.