Was geht wirklich vor im Gräfenberger Steinbruch?

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Die Betreiber des Steinbruchs wollen erläutern, was sich hinter den Fachbegriffen verbirgt, die in Zusammenhang mit dem Gräfenberger Steinbruch momentan für Aufregung sorgen,betont Betriebsleiter Frank Eichler.
Die Betreiber des Steinbruchs wollen erläutern, was sich hinter den Fachbegriffen verbirgt, die in Zusammenhang mit dem Gräfenberger Steinbruch momentan für Aufregung sorgen,betont Betriebsleiter Frank Eichler.

Mit einem Flyer wollen die Gräfenberger Steinbruchbesitzer umfassend aufklären und Amtsdeutsch übersetzen. Denn es herrscht Verunsicherung unter den Gräfenbergern, ob sie auf einer tickenden Bombe sitzen.

Künftig dürfen im Steinbruch Bärnreuther-Deuerlein auch höher "belastetes" Material abgeladen werden und sogar bis zu 30 Prozent Bauschutt und Gleisschotter. Dieser Antrag des Steinbruchbesitzers verunsicherte einige Gräfenberger, die zudem eine Gefahr für das Grundwasser fürchten.

Denn auch wenn eine Sorptionsschicht vorgesehen ist, kann sie den Erschütterungen durch die Sprengungen im aktiven Steinbruch standhalten? Wird durch die neue Erlaubnis aus dem Steinbruch dann eine Mülldeponie? Antworten auf diese Fragen möchten sie erhalten, wie das Treffen zur Gründung einer Bürgerinitiative deutlich machte.

Nun meldete sich auch die Geschäftsleitung des Steinbruchs zu Wort und versucht, die drängenden Fragen der Gräfenberger in einem mehrseitigen Flyer zu beantworten. "Wir haben damit versucht, das Amtsdeutsch zu übersetzen", sagt Frank Eichler, der Betriebsleiter des Gräfenberger Standorts. Statt Grundwasserverschmutzung und Umweltbelastung solle damit das Gegenteil passieren.

"Es findet eine Entlastung statt und es minimiert die Transportwege des geogen belasteten Materials", verdeutlicht Christian Hepler, der Diplom-Geologe der Firma Bärnreuther-Deuerlein.

Die Sorptionsschicht besteht aus steinbrucheigenem Material, das eine bestimmte Wasserdurchlässigkeit und Austauschkapazität aufweist. Eine Folie darunter gibt es nicht.

"Eine Folie gibt es nur in einer Deponie, die nach unten abgedichtet ist", erklärt Hepler. Und weiter: "Die Sorge, dass die Sorptionsschicht bei Erschütterung Schaden nehmen könnte, ist unbegründet, da es sich um eine geodynamische Schicht handelt, die gegenüber Verformungen unempfindlich ist."

Auch die maximal 30 Prozent Bauschutt seien kein Wunsch des Steinbruchbesitzers, sondern das sei im Verfüllleitfaden so vorgesehen. Das könne die Firma nicht einfach streichen und gegen die Vorschriften des Ministeriums handeln.

Der Verfüllleitfaden sei "ein Erfolgsmodell in Bayern seit fast 20 Jahren, eben zum Schutz des Grundwassers". Zunächst verdeutlicht die Geschäftsleitung in ihrem Schreiben, das alle Haushalte erhielten, dass die Wiederverfüllung von Steinbrüchen in erster Linie dem vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz mit einer anschließenden Wiedernutzbarmachung für Land- und Forstwirtschaft diene.

Im Fall des Gräfenberger Steinbruchs diene die Wiederverfüllung auch der Rekultivierung und Renaturierung. "Das bedeutet, dass die durch Rohstoffgewinnung abgebauten Flächen wieder aufgefüllt werden müssen, um das Schutzgut Grundwasser vor künftigen Schadstoffeinträgen zu bewahren. Dazu werden geeignete mineralische Materialien verwendet. Diese sind behördlich vorgegeben und werden streng überwacht", erklärt Frank Eichler.

Eine Deponie dagegen unterscheide sich ganz deutlich davon. In technischer und rechtlicher Hinsicht. "Die Ablagerung von Abfällen auf Deponien erfolgt als letzte abfallwirtschaftliche Option dann, wenn die Abfälle nicht mehr verwertet, sondern nur noch beseitigt werden können. Das erfolgt meist wegen ihrer Schadstoffbelastung", erklärt He pler.

Der Verfüllleitfaden ist eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und beschreibt genau, welches Material für die Wiederverfüllung geeignet ist. Die chemischen Eigenschaften des Verfüllmaterials sind der vorhandenen Geologie angepasst und in die Kategorien Z0 bis Z2 eingeteilt.

Bärnreuther-Deuerlein beantragte, einen Teil des Steinbruchs mit Z1.2-Material verfüllen zu dürfen. Die anderen Teile werden weiterhin mit Z0 befüllt. Im Vergleich zu den Z1.2-Werten sind in den Erläuterungen des Steinbruchbetreibers die für Wohngebiete zulässigen Gehalte aufgeführt, die beispielsweise bei Arsen, Blei oder Cadmium gelten. Die in Wohngebieten zulässigen Werte sind nahezu alle höher als die des Verfüllmaterials Z1.2.

"Solche Begriffe haben zwar einen unangenehmen Klang, sind aber klar definiert", sagt Hepler. Es müsse sich bei Bauschutt um rein mineralischen, vorsortierten Bauschutt handeln, beispielsweise aus einem Gebäude.

"Es darf nur sortenreiner Bauschutt wie Ziegel, Beton und Keramik handeln, was bereits von schadstoffhaltigen Fremdstoffen wie Holz, Dachpappe, Putz, Mineralwolle befreit wurde und ebenfalls Z1.2 sein muss", erklärt He pler. "Jeder Bodenaushub, der mehr als zehn Prozent Bauschutt - wie beispielsweise Reste von Tonrohren enthält - gilt bereits als Bauschutt. In Bayern", sagt Eichler. Strenge Vorgaben gebe es auch für den möglichen Gleisschotteranteil. Hier sei nur Z1.1 erlaubt, wobei die Herkunft streng geprüft werde, auch nach Pflanzenschutzmitteln werde geprüft.