Ein Verfahren wegen Körperverletzung endete in Forchheim mit Freispruch. Das Opfer, inzwischen Verlobte des Angeklagten, verweigerte die Aussage.
Auf Freispruch lautete das Urteil gegen einen 29-jährigen Bauarbeiter aus dem südlichen Landkreis. Angeklagt war er, weil er im Mai dieses Jahres seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung geschlagen hatte, mit der Faust gegen den Oberarm und dann, als er sie mit dem Kopf ans Fenster gedrückt hatte, nochmals auf die Lippen. Eine blutende Wunde war die Folge.
So hat die Polizei den Vorfall protokolliert, so lautete der Inhalt der Anklageschrift. Was an dem Morgen früh um sieben Uhr genau passierte, was den Streit des Paares auslöste, erfuhr das Gericht aber nicht mehr.
Denn schon bei der Angabe der Personalien bezeichnete der Angeklagte seinen Familienstand als verlobt. Und Verlobte haben nach deutschem Recht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Geahnt hat den Prozessverlauf Amtsrichterin Silke Schneider schon, als einige Minuten auf den Angeklagten und die Zeugin gewartet werden musste. "Es scheint so, als kommen sie zu zweit", merkte denn auch der Verteidiger Malte Magold an, ehe er seinen Mandanten in den Sitzungssaal holte.
Die Vermutung bestätigte sich, als die junge Frau, die mit dem Angeklagten ein gemeinsames Kind hat, zu ihrer Aussage hereingerufen wurde. Sie bestätigte die Verlobung im Juli und machte von ihrem Recht Gebrauch, nichts zu sagen.
"Da sich der Schuldvorwurf in der Hauptverhandlung nicht bestätigt hat, bleibt mir nichts anderes übrig, als Freispruch zu fordern", reduzierte sich das Plädoyer von Staatsanwalt Stefan Meyer auf einen Satz. Auch der Verteidiger verzichtete auf eine "Schaufensterrede" und schloss sich diesem Antrag an.
Das Urteil gleichen Inhalts folgte sofort. Zum Hintergrund des Verhaltens sagte die Richterin nur: "Das muss die Zeugin, das müssen Sie wissen."