Druckartikel: Verkäufer von Kräutermischungen müssen sich vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten

Verkäufer von Kräutermischungen müssen sich vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten


Autor: Franziska Rieger

Forchheim, Dienstag, 27. März 2018

2016 hat ein Headshop in Forchheim für große Aufregung gesorgt. Am Dienstag standen die Betreiber vor dem Forchheimer Amtsgericht.
Der Headshop in der Bamberger Straße in Forchheim, in dem die zwei Angeklagten die Kräutermischungen verkauft haben, ist mittlerweile geschlossen. Foto: Ekkehard Roepert/Archiv


Der Headshop "Mr. Highfly" hat im Jahr 2016 in Forchheim für große Aufregung gesorgt: In dem zwielichtigen Laden in der Bamberger Straße haben die Brüder Josef H. und Nils H. (Namen geändert) sogenannte Kräutermischungen verkauft. Am Dienstag mussten sich die beiden vor dem Forchheimer Schöffengericht verantworten. Sie wurden angeklagt, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Der 24-jährige Josef H. war der Betreiber des Ladens, sein 26-jähriger Bruder Nils H. arbeitete dort.


Vier Jugendliche sind umgekippt

Ende Februar 2016 hatte der Angeklagte Josef H. den Laden eröffnet. Bald zeigten sich in der Forchheimer Innenstadt die ersten Folgen: Kunden kippten nach dem Konsum der Kräuter um oder torkelten benebelt umher. Zwei 20-Jährige mussten damals nach dem Konsum von Kräutermischungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Zwei 15-Jährige waren ebenfalls in der Innenstadt nach dem Konsum von Kräutermischungen zusammengebrochen, wie die Polizei damals mitteilte (wir berichteten). Nach einer Polizei-Razzia ermittelte schließlich die Kripo Bamberg. Nach der ersten Polizei-Kontrolle hatte der Laden vorübergehend geschlossen, im Mai 2016 war dann ganz Schluss.

"Es gab damals einen großen Aufschrei. Die ganzen Leute sind vor dem Laden umgekippt", erinnert sich Amtsrichterin Silke Schneider. Am Dienstag hat Schneider den Angeklagten Josef H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, den Angeklagten Nils H. zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Außerdem müssen beide eine Geldauflage von jeweils 1000 Euro zahlen.

Weil Josef H. der Hauptbetreiber war, sei sein Tatbeitrag erheblich höher, wie Staatsanwalt Thomas Heer betont. "Ein bedingter Vorsatz hat vorgelegen. Die Angeklagten konnten es wissen, dass es sich dabei um verbotene Substanzen handelt", sagt Thomas Heer in seinem Plädoyer.


Geständnis nach Verständigung

Auf das Urteil wirkte sich positiv aus, dass die Brüder nach einer Verständigung ihr Schuld einräumten. "Es tut mir leid. So etwas muss man in Zukunft besser überlegen oder gar nicht mehr tun", sagt Josef H., der ehemalige Betreiber. Auch sein Bruder gesteht: "Wenn wir gewusst hätten, dass es solche Ausmaße annimmt, dann hätten wir es gelassen", sagt Nils H. Die Angeklagten haben im April 2016 insgesamt 29 Päckchen Kräutermischung bestellt. Für ein Päckchen verlangten die Brüder 30 Euro. Bei einer Polizeikontrolle fanden die Beamten noch elf dieser Päckchen.


Cannabinoid verkauft

In den Päckchen waren aber nicht nur harmlose Kräuter, sondern auch sogenannte "Legal Highs" enthalten: Diese enthielten eine Gesamtmenge von 1,49 Gramm MDMB-CHMICA, ein synthetisches Cannabinoid. "Wenn man sich mit so etwas auskennt, dann hofft man wahrscheinlich, dass da was drin ist", sagt Schneider.
Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragt der Anwalt von Josef H. ein Verständigungsgespräch. Nach einer halben Stunde unterbreitet Richterin Schneider eine Einigung: Im Falle eines Geständnisses komme auf Josef H. ein Strafmaß zwischen einem Jahr und einem Jahr und drei Monaten zu, auf Nils H. ein Strafmaß zwischen vier und acht Monaten. Beide Angeklagten räumen daraufhin ihre Schuld ein. "Es war meine Schuld. Ich hätte von Anfang an mehr auf die Inhaltsstoffe achten sollen", sagt der 26-jährige Nils H. Sein Anwalt forderte deshalb ein Strafmaß von vier Monaten auf Bewährung: "Er hat seinem Bruder etwas blauäugig unter die Arme gegriffen."

Informationen zu Psychoaktiven Stoffen
Begriff Psychoaktive Stoffe (NPS), auch "Legal Highs" genannt, werden irreführend als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Dünger benannt und wirken in ihren bunten Verpackungen vermeintlich harmlos. In der Regel ahmen die synthetisch hergestellten Stoffe die Wirkung von Amphetamin, Ecstasy oder Cannabis nach.

Folgen Die Folgen reichen von Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.

Gesetz Der Umgang mit diesen Substanzen ist nicht legal. Zwar entwickeln Chemiker laufend neue Wirkstoffe, die nicht ausdrücklich im Betäubungsmittelgesetz erwähnt sind. Am 26. November 2016 ist jedoch ein Gesetz in Kraft getreten, das nicht mehr einzelne Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen umfasst.

Quelle: Bundeszentral für gesundheitliche Aufklärung fr