"Schildbürgerstreich": Ohne Tempolimit durch die Stadt Forchheim

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Der Asphalt "flüstert". Dennoch scheint vielen Bürgern in Burk und Buckenhofen zu laut, was von der A 73 zu ihnen dringt. Foto: Ekkehard Roepert
Der Asphalt "flüstert". Dennoch scheint vielen Bürgern in Burk und Buckenhofen zu laut, was von der A 73 zu ihnen dringt. Foto: Ekkehard Roepert

Die A73 bei Forchheim darf ohne Geschwindigkeitsbegrenzung befahren werden. Das hält der vom Lärm betroffene Bürger Roland Betz für einen Schildbürgerstreich. Doch die Autobahndirektion meint, das muss so sein.

Seit es auf der A73 bei Forchheim den Flüsterasphalt gibt, werden jene Stimmen lauter, die den Lärmschutz für mangelhaft halten. Der Forchheimer Bürger Roland Betz zum Beispiel beklagt: "Auf meinem Grundstück am Weingartsteig, oberhalb der Buckenhofener Kirche, habe ich sogar das Gefühl, dass das Geräusch durch die A 73 lauter geworden ist." Aber auch die am Hang liegende Siedlung in Richtung Pautzfeld profitiere keineswegs vom Flüsterasphalt.

Wie berichtet, hat Oberbürgermeister Uwe Kirschstein den Bürgern versprochen, das Thema Lärmschutz nicht ruhen zu lassen. Zumindest die nächtliche Tempobeschränkung (zwischen 22 und 6 Uhr), die vor dem Einbau des Flüsterasphalts gegolten hatte, wollen viele Bürger zurückhaben. Doch die Möglichkeit, mit dem Tempo auch den Lärm zu reduzieren, scheint in weiter Ferne gerückt.

Gegenüber unserer Zeitung weist die Autobahndirektion Nordbayern auf die gesetzliche Regelung hin. Eine "Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen" käme nur dann in Betracht, wenn in Wohngebieten der nächtliche Richtwert von 60 Dezibel "erheblich überschritten" würde, sagt Edith Kolarik, die Sprecherin der Direktion. Sie betont, dass die Regelung nur in Wohngebieten greift, in denen mindestens 50 Einwohner von der Überschreitung der Lärmwerte betroffen sind. Über "einzelne oder wenige Gebäude" wird demnach nicht verhandelt.

Ausnahme im siebten Stock

Nachdem der "aktive Lärmschutz" (Flüsterasphalt und bis zu sieben Meter hohe Schutzwände) abgeschlossen sei, werde der "nächtliche Immissionsrichtwert von 60 Dezibel überall eingehalten", betont Edith Kolarik. Einzige Ausnahme in Forchheim sei der siebte Stock der westlichen Gebäudeseite eines Hochhauses.

Roland Betz spricht in einem Schreiben an die Autobahndirektion von einem "Schildbürgerstreich", weil die Autofahrer zwischen Forchheim-Süd bis über Nürnberg hinaus "mit 80, 100 und nur ganz kurz mit 120 Stundenkilometer fahren" dürften; doch auf der Höhe von Forchheim sei ihnen erlaubt, "mit höchster Geschwindigkeit" unterwegs zu sein, merkt Betz verwundert an.

Doch die Autobahndirektion habe seine Bemerkung "mit der Gesetzeslage vom Tisch gewischt". Deshalb, vermutet Betz, werde wohl auch die Stadtverwaltung "nichts erreichen" können.

Die Autobahndirektion vertritt also das Fazit, dass eine "erneute oder gar umfassendere Geschwindigkeitsbeschränkung unter den derzeitigen Bedingungen rechtlich nicht vertretbar ist". Zumal, unterstreicht Sprecherin Kolarik, "auf dem betreffenden Streckenabschnitt auch keine Auffälligkeiten im Unfallgeschehen festzustellen sind".

Das Fazit von Roland Betz fällt dagegen so aus: "Unten, unmittelbar an der Autobahn, von der Stadt kommend, ist es eher leiser geworden. Doch die Anwohner von Burk und Buckenhofen werden zum größten Teil weiterhin stark belästigt. Einen Dauerwohnsitz möchte ich dort nicht haben."

All diejenigen, die die Lage ähnlich einschätzen, werden nun auf die Initiative von Franz Noffke hoffen. Der Stadtrat (REP) hat sich an Hans Reichhart gewandt, den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr. Noch gibt es aus München keinen Lösungsvorschlag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A73 bei Forchheim. Nur die Zusage an Franz Noffke, dass sich nicht Reichart, sondern das Staatsministerium des Innern mit dem Thema beschäftigen werde: "Sie werden von dort Nachricht erhalten."