Weil der Iraker Hasan Jumaah Abbo Abbo seit 14 Jahren nur in Deutschland geduldet ist, darf er sich nicht mit einem eigenen Geschäft selbst ständig machen. Der Richter spricht von einer unbefriedigenden Gesetzeslage.
Seit 14 Jahren lebt Hasan Jumaah Abbo Abbo in Deutschland. Hasan ist irakischer Staatsbürger und er ist in Deutschland nur geduldet. Sein Asylantrag wurde bereits vor über zehn Jahren abgelehnt. Seither erhielt er immer wieder eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis. Die war bis 2007 immer mit dem Hinweis versehen, dass er einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfe. Weil die Mitarbeiter des Ausländeramtes am Landratsamt Forchheim ab 2010 die Erlaubnis einschränkten, und ihm ausschließlich eine unselbstständige Erwerbstätigkeit gestatteten, zog der Iraker vor das Verwaltungsgericht Bayreuth, wo sein Antrag abgewiesen wurde.
Die genehmigte "Erwerbstätigkeit" in der Duldungserlaubnis, die Hasan als Freifahrt-Schein für die Eröffnung einer Imbissbude in Heiligenstadt betrachtet hatte, nannte Vorsitzender Richter Gerd Lederer ein "Missgeschick einer Sachbearbeiterin des Landratsamtes Forchheim". Die in den
Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis aufscheinende Formulierung "Erwerbstätigkeit gestattet" sei grundsätzlich als nicht selbstständige Erwerbstätigkeit zu verstehen, denn das Gesetz verbiete bundesweit geduldeten Ausländern eine Selbstständigkeit.
Der Iraker hatte die Formulierung aber als Zugeständnis der Behördenvertreter angesehen und den Gastronomiebetrieb angemeldet. Ganz offiziell. Weder beim Landratsamt Bamberg, noch bei der Gemeinde Heiligenstadt habe jemand etwas dagegen gehabt. "Ich habe nicht Unrechtes getan", verteidigte sich Hasan vor Gericht.
Geldbuße angedroht Sein Rechtsanwalt, der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Rainer Frisch aus Erlangen, verwies darauf, dass sein Mandant im Vertrauen darauf, dass jegliche Art von Erwerbstätigkeit genehmigt sei, Investitionen in einer Größenordnung von 30.000 Euro
getätigt habe.
"Das Geschäft lief prima", erklärt Hasan in der Verhandlungspause. "Alles war super." Bis die Mitarbeiter des Landratsamtes Forchheim davon erfuhren. Der Iraker erhielt ein Schreiben, dass er keinen Imbiss betreiben dürfe. Unter Androhung einer Geldbuße von 5000 Euro sei ihm untersagt worden, sein Geschäft länger offen zu halten. Umgehend seien in die Duldung vom 10. Oktober 2010 handschriftlich die Vermerke "amtlich geändert" und "unselbstständige Erwerbstätigkeit gestattet" ergänzt worden.
Für Rechtsanwalt Rainer Frisch nicht nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund, dass irakische Staatsangehörige wie Hasan seit 1990 nicht mehr in ihre Heimat abgeschoben worden seien, und die Duldung zu einer "Aufenthaltserlaubnis zweiter Klasse" verkommen sei, habe sein Mandant darauf vertraut, dass ihm die Behörde seinen Aufenthalt habe erleichtern wollen.
Um das Zugeständnis, die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis wieder zurückzunehmen, hätte es einer offiziellen Kündigung bedurft, argumentierte der Rechtsanwalt.
Vorsitzender Richter Gerd Lederer räumte zwar ein, dass die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger nicht mehr angewandt werde, verwies andererseits aber drauf, dass sich der Kläger streng genommen unerlaubt in Deutschland aufhalte. "Auch aus Sicht des Gerichtes ein unbefriedigender Zustand", bekannte Gerd Lederer, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Bayreuth.
"Problemfall" "Eine Neuregelung der Aufenthaltsbestimmungen für geduldete Ausländer sei dringend reformbedürftig", fand Gerd Lederer, der den Kläger aber als "Problemfall" einstufte.
Hasan Jumaah gilt bei den Behörden nämlich als "Person ungeklärter Identität." Bei seiner Einreise hatte er ein falsches Geburtsdatum und einen falschen Geburtsort angegeben. Die hatte er später berichtigt. Doch die Dokumente, die seine Angaben bestätigen sollten, wurden vom Bundeskriminalamt als "eindeutige Fälschungen" identifiziert.
Nichtsdestotrotz ist es Hasan gelungen, die Erlaubnis zu erstreiten, einen Führerschein machen zu dürfen. Und er kämpft um seine Selbstständigkeit. "Ich will meine Schulden bezahlen", bekannte er. Allein bei der Krankenkasse steht er mit über 10.000 Euro in der Kreide.
Vorsitzender Richter Gerd Lederer bedauerte, dass es vom Gesetz her keine befriedigende Regelung gebe. "Wir haben eine Rechtslage, durch die Menschen in Situationen getrieben werden, die aussichtslos sind", bedauerte Lederer.
Andererseits lehnte er den Antrag des Klägers, der die Streichung der Einschränkungen in seiner Duldung beantragt hatte, ab. Das Gesetz sehe keine andere Möglichkeit vor, begründete der Vorsitzende. Rechtsanwalt Rainer Frisch will erst einmal die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Dann werden wir vermutlich Berufung einlagen. Dann wird sich voraussichtlich der Verwaltungsgerichtshof in München mit diesem Fall beschäftigen müssen.