Um den Schulsprengel der Berufsschule in Forchheim zu erhalten, soll zusammen mit der Privatwirtschaft ein neues Schülerheim gebaut werden. Bei der Optik will der Kreis ein gehöriges Wörtchen mitreden.
Am Bau eines neuen Schülerwohnheimes - als Ersatz für das abgewohnte Don-Bosco-Heim - besteht kein Zweifel. Hier sind sich alle Mitglieder des Kreistags einig. Noch zu klären ist indes, ob das Projekt öffentlich ausgeschrieben werden soll, oder ob es im Zuge einer Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft (Public Private Partnership, PPP) realisiert werden soll.
Nach einem Gutachten des Unternehmens Rödel und Partner, das die Transaktionskosten, die Kosten für die Vertragsgestaltung, Betriebskosten und Erhaltungskosten unter die Lupe nahm, ist eine Kooperation mit der Privatwirtschaft nicht zwingend vorteilhafter. Wie Stefan Götz vom Bauamt des Landkreises den Mitgliedern des Kulturausschusses erläuterte, gebe es bei den einzelnen Posten eine nicht unerhebliche Bandbreite.
Große Unwägbarkeiten Vor allem bei den so genannten
Risiko-Kosten, die jeder Bauherr so gering wie möglich halten wolle, gebe es große Unwägbarkeiten. Die Chance, diese Kosten dem Bauträger aufzuhalsen, schwanken zwischen null Euro und 932.000 Euro.
Im Vergleich zu einer Vergabe des Auftrages durch den Landkreis ergebe sich beim PPP-Modell im besten Fall ein Gewinn von einer Million Euro. Im negativsten Fall könnte es aber auch sein, dass der Landkreis draufzahlt. Diese Summe bezifferte Götz auf 400.000 Euro.
Die Wirtschaftlichkeit, so Stefan Götz, hänge auch von den Förder-Konditionen ab. Er riet dem Gremium, die Kooperation mit einem privaten Bauträger weiterzuverfolgen, dabei aber zu versuchen, die Vorteile möglichst umzusetzen.
Zeitaufwendiges Verfahren Landrat Reinhardt Glauber (Freie Wähler) ermahnte die Räte, nicht allein den Baupreis zu sehen.
Ein europaweites Vergabe-Verfahren sei jedenfalls relativ zeitaufwendig. Bis die Unternehmen zu einem Wettbewerb eingeladen werden könnten, vergehe ein Jahr.
Und bis die Arbeiten ausgeschrieben werden können, wird es 2016, verdeutlichte Landrat Glauber, der fürchtete, dass bis dorthin die Schulsprengel abgezogen werden könnten, wenn der Berufsschul-Standort Forchheim wegen eines wenig attraktiven Schüler-Wohnheimes nicht angenommen werde.
Mitspracherecht eingefordert Glauber wies auch darauf hin, dass am Ende einer europaweiten Ausschreibung lediglich der Name eines leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Büros stehe. "Da haben wir noch keinen Entwurf. Und wir wissen nicht, ob der uns gefällt", gab Glauber zu bedenken.
Deshalb regte er an, die Vorentwürfe bis zur Eingabeplanung im eigenen Hause ausarbeiten zu lassen.
"Da laufen wir nicht Gefahr, einen Betonklotz hingestellt zu bekommen, der sich rein an der Funktion orientiert", erklärte Glauber. "Da wissen wir wenigstens, wie der Entwurf aussieht, der nach meinen Vorstellungen durchaus ästhetischen Ansprüchen genügen soll."
Laut Reinhardt Glauber sollen die Gremien bei der Gestaltung des Wohnheimes, inklusive Mensa für alle Schüler am Standort Forchheim-Nord, ein Mitspracherecht haben, was die Gestaltung des Gebäudes anbelangt.
Leistung nicht förderfähig I n den nächsten zwei Wochen soll geklärt werden, ob sich die Regierung von Oberfranken mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt. Dabei müsste der Landkreis aber in Kauf nehmen, dass die von Landratsamts-Mitarbeitern erbrachten Architekturleistungen nicht als förderfähig anerkannt werden.
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Kreis-Kulturausschusses für diese Vorgehensweise aus. Sollte noch eine weitere Sitzung notwendig sein, werde das Gremium kurzfristig einberufen, versprach Landrat Glauber.