Ein Teil der Wiesent ist für Kanuverleiher gesperrt, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt. Hinter dieser Entscheidung stehen viele Meinungen, Erklärungen und rechtliche Kniffe.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden die Kanu-Strecke von Muggendorf bis nach Ebermannstadt zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juni zu sperren. Das Fahrverbot gilt für gewerbliche Kanuverleihbetriebe, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Grund für die Sperrung sei der Schutz der Umwelt, besonders des Eisvogels. Dieser werde in der Klage und dem Eilverfahren des Bund Naturschutz besonders hervorgehoben.
Der Streit zwischen Naturschützern und gewerblichen Kanuverleihern zieht sich. Folgende Schritte sind seit Anfang April von den Parteien unternommen worden:
Kreis Forchheim: Kanufahren auf der Wiesent - Chronik des Streits
Klage Der Bund Naturschutz hatte am 8. April Klage gegen die Schifffahrtsverordnung des Landkreises Forchheim beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Darin wurde gefordert, die Kanusaison erst zum 15. Juni zu starten.
Anfang Mai Doch die Kanuverleihsaison hatte anders begonnen, als vom BN gedacht. Er ging davon aus, dass wegen der Klage keine Kanuverleihbetriebe tätig sind. Anfang Mai paddelten Menschen in Kanus von Verleihbetrieben.
Sofortvollzug Grund dafür war ein Sofortvollzug vom 7. Mai des Landratsamtes, mit dem den Kanuverleihbetrieben der Betrieb wieder gestattet wurde.
Eilantrag Der BN hat deshalb einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht, um den Kanuverleihbetrieb an der Wiesent während der Vogelbrutzeit bis 15. Juni zu unterbinden.
Sperre Das Verwaltungsgericht hat am 28. Mai mitgeteilt, eine Teilstrecke zu sperren. Dagegen wurde bereits beim Bayerischen Verwaltungshof in München Beschwerde erhoben.