Jetzt werden in Ebermannstadt Aktenberge gewälzt

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Bauamtsleiter Steffen Lipfert zeigt die Unterlagen einer einzigen Baumaßnahme im Zuge der Städtebau-Förderung in Ebermannstadt. Foto: Josef Hofbauer
Bauamtsleiter Steffen Lipfert zeigt die Unterlagen einer einzigen Baumaßnahme im Zuge der Städtebau-Förderung in Ebermannstadt. Foto: Josef Hofbauer

Die Mitarbeiter des Ebermannstadter Bauamtes und der Kämmerei tragen die Unterlagen zusammen, die für die Berechnung der umlagefähigen Kosten der Straßenbaumaßnahmen in den letzten 20 Jahren erforderlich sind.

Akten über Akten. Sie stapeln sich in den Schränken von Bauamtsleiter Steffen Lipfert und Kämmerer Wolfgang Krippel, lagern aber auch in Umzugskartons im Keller des Ebermannstadter Rathauses und im Bauhof. Für die Berechnung, wieviel Bürger für Maßnahmen im Zuge der Städtebauförderung und Dorferneuerung bezahlen müssen, hat Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) die Mitarbeiter des Bauamts und der Kämmerei beauftragt, sämtliche verfügbaren Unterlagen zusammenzutragen.

"Erst einmal müssen wir abklären, welche Maßnahmen von der jüngst erlassenen Straßenausbau-Beitragssatzung betroffen sind", erklärt Christiane Meyer. "Dazu gehören sicher die Dorferneuerungsmaßnahmen in Rüssenbach und Moggast. Aber auch Wolkenstein, Windischgaillenreuth, Buckenreuth und Burggaillenreuth sind betroffen", findet Bauamtsleiter Steffen Lipfert. Ob durch die neue Straße in Eschlipp Kosten auf die Anlieger zukommen, müsse erst geprüft werden.


Wer war der Bauherr?


Bei der Dorferneuerung halte sich der Papierkrieg in Grenzen. "Dazu muss man wissen, dass wir als Stadt nicht der Bauherr waren. Wir haben nur mitbezahlt. In Auftrag gegeben wurden die vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten Bautätigkeit von der so genannten Teilnehmergemeinschaft", erklärt Lipfert.

Zu jedem dieser Projekte gebe es Erläuterungsberichte, ausführliche Beschreibungen über Art, Umfang und Planungsziele der Veränderungen. "Unsere Dokumentation ist hier aber nur so exakt wie der Gesetzgeber dies verlangt hat", schränkt die Bürgermeisterin ein. Dennoch sei auch nach vielen Jahren noch lückenlos nachvollziehbar, wo es welche baulichen Veränderungen gegeben habe. "Vor allem, weil auch die beteiligten Stellen, beispielsweise das Amt für Ländliche Entwicklung, diese Unterlagen aufgehoben haben." Deshalb halte sich der Umfang der Unterlagen in diesen Fällen in Grenzen. "Bei den Dorferneuerungsmaßnahmen ist das meist nicht mehr als ein Aktenordner", sagt Bauamtsleiter Steffen Lipfert.


Umfangreiche Ermittlungen


Anders sieht die Sache bei der Neugestaltung der Straßen und Plätze im Stadtgebiet aus. Hier füllen Bestandserhebung, Beschlüsse, Zuschussanträge, die Ausschreibung der Arbeiten und die Abrechnung gleich mehrere Aktenordner.

Da müsse auch erst einmal festgelegt werden, welche Kosten auf die Anwohner umgelegt werden können. Es müssen die Voraussetzungen geklärt werden, unter denen eine Umlegung der Kosten auf die Bürger zulässig ist.
Das ist in der Praxis nicht ganz einfach. Denn in der Satzung steht beispielsweise, dass ein Beitrag nur dann fällig wird, wenn die Erschließungssituation eines Grundstückes verbessert wurde. "Unabhängig davon, ob der Einzelne das auch so empfindet", erläutert Lipfert. Doch auch unter Juristen gehen die Meinungen über den Begriff "Verbesserung" auseinander.

"Deshalb müssen wir uns da auf das Ingenieurbüro verlassen, das diese Berechnungen durchführt", erklärt Bürgermeisterin Christiane Meyer. Nach so einem Büro ist die Gemeinde derzeit auf der Suche.

Unabhängig davon soll in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes des Stadt der Satzungsentwurf der Straßenausbau-Beitragssatzung abgedruckt werden. "Dazu sind wir verpflichtet", sagt Meyer, die zu dem Thema eine mehrseitige Erläuterung liefern will.


Offene Fragen klären


Offene Fragen der Bürger sollen - soweit möglich - in einer Info-Veranstaltung in der kommenden Woche geklärt werden. Karl-Friedrich Hacker, Experte für Verwaltungsrecht, will am Donnerstag, 5. Februar, ab 19 Uhr in der Aula der Mittelschule den Satzungstext erläutern. "Rechtsverbindliche Auskünfte kann er aber nicht geben", bedauert Bürgermeisterin Meyer.

Ein paar grundsätzliche Dinge ließen sich aber bereits sagen. So könne beispielsweise ein Straßenbauprojekt abgerechnet werden, wenn die Asphaltdecke älter als 25 Jahre war. Diese Frist sei gesetzlich festgeschrieben, informiert Steffen Lipfert. Wurde an einem Gehweg etwas verändert, bevor diese Frist abgelaufen war, müsse geprüft werden, welcher Verbesserung damit verbunden war.


Die Bedeutung einer Straße


Und: Der Kostenanteil eines Straßenbaus, der den Anliegern auferlegt wird, schwankt zwischen 20 und 80 Prozent der umlagefähigen Kosten. Dies hänge von der Bedeutung der Straße ab. Grundsätzlich gilt, so Lipfert: "Je intensiver sie von der Allgemeinheit genutzt wird, desto geringer ist der Anteil den der Anlieger tragen muss." Für konkrete Zahlen sei es aber noch viel zu früh.