Ein Bademeister soll im vergangenen Sommer in zwei Fällen Jugendliche im Forchheimer Königsbad verletzt haben.
Ein Bademeister, Mitte 50, stand wegen zwei Fällen von Körperverletzung vor dem Forchheimer Amtsgericht. Der Mann war zwar nicht einsichtig oder geständig, aber in den Augen von Amtsrichterin Silke Schneider schuldig.
Die beiden Körperverletzungen fanden im vergangenen Mai und Juli im Forchheimer Königsbad statt. Der Bademeister bestritt beide ihm vorgeworfenen Taten, räumte nur bei einer ein, dass er "eine Abwehrbewegung gemacht" habe.
Im Mai soll es zu einem Disput zwischen dem Bademeister und einer Gruppe von Jugendlichen gekommen sein. Die ungefähr sechs jungen Männer seien dabei vom Beckenrand ins Wasser gesprungen, was an dieser Stelle gefährlich und ohnehin verboten sei. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Mann, einem 18-Jährigen einen Fußtritt verpasst zu haben, so dass dieser ins Wasser gefallen war. Der Angeklagte sagte, er habe nur mahnend auf die jungen Männer eingeredet: "Jungs, Ihr wisst doch, dass ihr hier nicht reinspringen dürft."
Unabhängige Zeugin
Die Anklage wurde allerdings von einer unabhängigen Zeugin bestätigt. Sie war schwimmend im Wasser gewesen, als es zu der Streitigkeit kam. Die Jugendlichen hätten zwar ein "bisschen Blödsinn" gemacht, aber der Bademeister habe sehr aggressiv reagiert.
Zudem bestätigte die Zeugin, dass der Bademeister nach einem der Jungen getreten habe. Ob dieser getroffen wurde, habe sie aber nicht gesehen, da ihr in dem Moment etwas die Sicht versperrt hatte. Dass der Mann aber ins Wasser fiel oder sprang, sah sie wieder.
Dass der Bademeister ausgerutscht sei, wie dieser sagte, schloss sie aus. "Dafür war das Ganze vorher zu aggressiv und der Tritt zu weit oben."
Während der Aussage der Zeugin sitzt der Angeklagte unruhig da, kann von seinem Verteidiger aber dazu gebracht werden, zu schweigen. Er macht sich viele Notizen, schüttelt den Kopf, scheint der Frau innerlich zu widersprechen. Seine Gesichtsfarbe wird zwischenzeitlich stark rot, er schlägt die Hände vors Gesicht und macht sich erneut Notizen. Auch, als ein weiterer Zeuge aussagt, dass der Angeklagte massiv einen der Jugendlichen angegangen sei. "Ich habe die jungen Männer sehr bewundert, dass sie so ruhig geblieben sind", sagte der 43-jährige Zeuge. Von der Körperhaltung her sei die Situation bedrohlich gewesen, eine verbale Bedrohung habe er aber nicht vernommen.
Der junge Mann, der die Polizei gerufen hatte, sagte, er und seine Freunde hätten am Beckenrand "geblödelt", aber er könne sich nicht mehr an viel erinnern und zeitweise sei er nicht dabei gewesen.
Der 18-Jährige, der den Tritt angeblich abbekommen hatte, war nicht zur Verhandlung geladen. Er hat im vergangenen Jahr das Land mit unbekanntem Ziel verlassen. Seine polizeiliche Aussage wurde jedoch verlesen. Dort hatte er mehrfach betont, dass der Angeklagte ihn nach dem Tritt noch mit Worten bedroht hatte.
Streit mit zwei Brüdern
Der zweite Vorfall, wegen dem sich der Bademeister verantworten musste, hatte sich im Juli ereignet. Zwei Brüder aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt hatten im Becken mit ihrer Cousine gespielt, als sie von dem Bademeister unvermittelt angeschrien und aus dem Wasser zitiert wurden. Die heute 14- und 16-Jährigen sagten beide vor Gericht, sie hätten "Luftanhalten" gespielt, als die Aufsichtsperson zu ihnen kam.
Nachdem der Mittfünfziger den Jüngeren am Arm aus dem Wasser gezogen hatte, sei es zu einem kurzen Gespräch gekommen ("Ich wusste nicht, was er will"), bevor der Bademeister mit der Faust zugeschlagen oder gestoßen habe. Erst als ein Bademeister-Kollege dazu kam, entspannte sich die Situation. Die Aussage der beiden Brüder wurde durch die Aussage einer Frau, die ein paar Meter weiter im Becken war, bestätigt. Worte habe sie aber nicht verstanden. "Der Bademeister ist ausgetickt", sagte die Zeugin, "er wollte den Jungen vermöbeln."
Staatsanwalt Christian Schorr war sich nach den verschiedenen Zeugenaussagen sicher, dass die Jugendlichen sich vielleicht nicht ganz korrekt verhalten hatten, aber "sicherlich nicht außer Rand und Band waren".
Das Verhalten des Bademeisters passe außerdem zu dem, was im Bundeszentralregister stehe - dort sind nämlich vier Vorstrafen wegen verschiedenen Körperverletzungen und eine wegen Beleidigung vermerkt. "Für den Angeklagten spricht nichts", summierte er und wertete die "Falls-ich-etwas-gemacht-habe"-Entschuldigung des Angeklagten eben nicht als Entschuldigung. "Wenn man in einer öffentlichen Funkton agiert, muss man sich unter Kontrolle haben", sagte Schorr schließlich und forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Uneinigkeit bei den Plädoyers
Verteidiger Stefan Müller hingegen sagte, er könne keinen Tatnachweis für den ersten Fall erkennen. Der zweite Fall stehe zudem unter einem anderen Licht als der Staatsanwalt gesagt habe. Sein Mandant habe mit den Ermahnungen seine Pflicht erfüllt und den Stoß als Verteidigungshandlung zugegeben. "Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände denke ich, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen angemessen ist", sagte Müller.
Richterin Silke Schneider verurteilte den Mann zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Eine weitere Bewährungschance gab sie ihm nicht. "Nur, weil man die letzte Bewährung überstanden hat, heißt das nicht, dass man dann wieder eine bekommt." Sie sei angesichts der Verhandlung sicher, dass der Mann die Taten begangen habe. Zudem spreche auch nichts dafür, dass die Zeugen sich abgesprochen hätten oder den Bademeister bewusst haben belasten wollen. "Sie haben sich einfach nicht im Griff", sagte Schneider.
Der Angeklagte sagte, er werde in Berufung gehen, da er das Gefühl hatte, schon vor Verhandlungsbeginn verurteilt gewesen zu sein.
Ein Choleriker hat als Bademeister nichts verloren. Da ist kühler Kopf gefragt. Schon allein aus Verantwortungsgründen. Bitte ein Berufsverbot.