Forchheim: Vier Männer prügeln und treten auf Opfer ein

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Vor einer Bar in der Bamberger Straße streckte eine Gruppe zwei Männer mit Faustschlägen nieder und trat auf sie ein. Alle vier wurden nun verurteilt.

"Die Tritte kamen von allen Seiten", erinnert sich das Opfer. "Ich habe meine Hände über den Kopf gehalten, um mich zu schützen." Die Attacke ereignete sich am 24. März vergangenen Jahres gegenüber einer Forchheimer Bar in der Bamberger Straße.

Vier Männer sollen ihn und einen anderen mit Faustschlägen niedergestreckt und die am Boden liegenden Personen anschließend mit Fußtritten malträtiert haben. Am Montag wurden drei Angeklagte zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Ein angeklagter Heranwachsender erhielt eine Geldstrafe.


Beschuldigte verweigern Aussage

Die vier Angeschuldigten machten von ihrem Recht Gebrauch und verweigerten während der gesamten Verhandlung die Aussage. Definitiv fest steht, dass die zwei Opfer verprügelt und getreten wurden. Beide Geschädigte erlitten Prellungen am Kopf und Schürfwunden an den Händen. Die Verletzten mussten in einer Klinik behandelt werden.

Das Opfer ist überzeugt, dass einer aus der Gruppe als erstes mit der Faust zuschlug. Der Geschädigte stürzte, rappelte sich auf, erhielt weitere Schläge gegen den Hinterkopf und ging wieder zu Boden. Laut Anklageschrift traten dann die vier Täter gemeinsam auf ihn ein.

"Es waren sehr viele, die mich getreten haben", erinnerte er sich. Vor Gericht bezeugte er, dass alle vier Angeklagten bei der Attacke dabei waren. Nach ihm wurde auch sein Begleiter niedergestreckt und getreten. Anschließend flüchteten die Angreifer.


Polizisten verfolgten die Gruppe

Zwei unbeteiligte Zeuginnen beobachteten teilweise die Attacke und hielten eine vorbeikommende Polizeistreife an. Das war gegen 23.30 Uhr vor einer Forchheimer Bar. "Die beiden Herren waren sichtlich verletzt und mussten behandelt werden", sagte ein Beamter.

Seine Kollegin erinnerte sich, kurz davor die vier Angeklagten auf der Straße gesehen zu haben. Die Polizisten liefen hinterher und konnten in der Egloffsteiner Straße die Personalien der vier Beschuldigten aufnehmen.

Die Zeuginnen und der niedergestreckte Begleiter konnten im Zuge der Ermittlungen zwei der Attackierer identifizieren. Das Opfer war überzeugt, auch auf Nachfrage vor Gericht, dass alle Vier beteiligt waren.

"Das Problem ist: Keiner weiß bei so einem Überfall genau, wer wann geschlagen und getreten hat", räumte auch der Staatsanwalt ein. Aufgrund der Opferaussagen beantragte er für den Haupttäter, der als erstes zuschlug, ein Jahr und sieben Monate ohne Bewährung. Für zwei Angreifer forderte er Bewährungsstrafen und für den jüngsten eine Geldstrafe.


Verteidiger beantragen Freispruch

Der Verteidiger Harald Dittrich und die Verteidigerin Shanti Ray-Voigt beantragten für ihre Mandanten Freispruch. Ray-Voigt sah "erhebliche Widersprüche" in den Zeugenaussagen. Zum Beispiel habe die Kleidung der Männer nicht zu den Zeugenbeschreibungen gepasst. "Mein Mandant war wohl irgendwie dabei, aber nicht beteiligt." "In dubio pro reo" gebe es keinen Tatbeitrag und somit müsse ihr Mandant freigesprochen werden.

Der Forchheimer Amtsrichter Philipp Förtsch hingegen war überzeugt, dass die vier Beschuldigten an dem Angriff beteiligt waren. Die Zeugen hätten zwar nur einen Teil gesehen, aber das Opfer habe die Täter eindeutig belastet. Dass das Gericht nicht aufklären konnte, wer welchen Schlag und welchen Tritt ausgeführt hat - das sei bei gemeinschaftlicher Körperverletzung "oft so".


Bewährung noch verantwortbar

Der mehrfach vorbestrafte Haupttäter erhielt ein Jahr Haft. Obwohl er aus seiner Jugendzeit neun Einträge ins Bundeszentralregister hat, räumte der Richter ihm eine dreijährige Bewährung ein, die "gerade noch verantwortet werden" könne. Während dieser Zeit ist dem Verurteilte ein Bewährungshelfer bestellt und er muss 1400 Euro an die Arbeiterwohlfahrt (Awo) zahlen.

Auch die beiden anderen Mittäter erhielten Gefängnisstrafen (elf und neun Monate), die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Bei dem Heranwachsenden schloss sich Richter Förtsch der Meinung der Gerichtshilfe an und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht. Der Jüngste der Gruppe muss 1000 Euro zahlen, sonst droht ihm Gehorsamsarrest.

Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil ist rechtskräftig.