Liebe Leserinnen, liebe Leser, schon der Beginn dieses Satzes lässt ahnen, dass es hier um politisch korrekten Sprachgebrauch geht. In der deutschen Sprache ist es nun mal so, dass das grammatikalische Geschlecht einer Personenbezeichnung vom biologischen Geschlecht der bezeichneten Person abweichen kann.
Mit anderen Worten:
Der Leser dieser Zeilen kann auch eine Frau sein.
Was dazu führt, dass sich manche Leserinnen übergangen fühlen. Dieses Problem hat auch das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Forchheim, erkannt. In einer Zeitungsanzeige ruft das BRK dazu auf, Vorschläge für die Wahl des Vorsitzenden, des Schatzmeisters oder des Justiziars zu machen. Um den BRK-Frauen zu signalisieren, dass auch sie gefragt sind, enthält die Ausschreibung folgenden Passus: "Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass darin auch die weibliche Form eingeschlossen ist."
Trotz dieses Versuchs politisch korrekter Schreibweise, dürfte sich der Verfasser des Anzeigentextes einen Chauvinismus-Vorwurf einhandeln. Denn warum soll ausgerechnet die männliche Schreibweise zur besseren Lesbarkeit führen? Und warum sollte die weibliche Form in der männlichen enthalten sein?
Da klingt doch eine alte Geschichte an - die weibliche Schreibweise als Rippe aus dem großen Skelett der männlichen Grammatik.