Extrem enthemmter 20-Jähriger griff Polizisten an

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Das Amtsgericht Forchheim Foto: FT
Das Amtsgericht Forchheim Foto: FT

Ein 20-Jähriger ist wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Körperverletzung sowie Beleidigung vor dem Jugendgericht Forchheim gestanden.

Der junge Mann wurde für seine Vergehen von Jugendrichter Philipp Förtsch zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Dabei hatte der Tag im Sommer letzten Jahres so gut angefangen.

Untertags feierte die Familie das Abiturzeugnis des jüngeren Bruders des Angeklagten. Danach ging der ältere Bruder, ein aktiver Musiker, zum Kreismusikfest. Wenig geschlafen, wenig gegessen und durcheinander getrunken - in den späten Abendstunden lag der junge Mann erheblich betrunken am Boden. Die Polizei wurde gerufen, um ihm zu helfen.


Mit Wucht

Doch der Student verstand mit fast drei Promille die Situation völlig falsch. Wie es sein Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Skapczyk formulierte: "Alles ist lustig, da kommt einer und macht die Stimmung kaputt. Das kann ich jetzt nicht brauchen." Jedenfalls wehrte er sich mit aller Gewalt, schlug den einen Polizisten ins Gesicht und kämpfte massiv dagegen an, dass man den Randalierenden mit Handschellen fesselte. Kratz- und Schürfwunden an den Armen der Polizeibeamten zeigen, mit welcher Wucht er loslegte.

Kurz vor der Alkoholvergiftung war der junge Mann extrem enthemmt. Und er ist alsbald danach mehr erschrocken, als man ihm sagte, was er getan hatte. Denn seine Erinnerung war bei diesem "erschreckend hohen" (Richter Förtsch) Alkoholwert sehr lückenhaft. "Es war kein repressiver Auftritt der Polizei", sagte der Verteidiger. "Er hätte anders reagiert, wenn er nüchtern oder nur leicht angetrunken gewesen wäre", waren er sich auch Staatsanwalt und Richter sicher.


In geordneten Verhältnissen

Denn der Angeklagte lebt in geordneten Verhältnissen und ist noch nie polizeilich in Erscheinung getreten. Zugute hielten ihm alle, dass er von sich aus zur Sucht- und Drogenberatung gegangen ist und daraufhin seinen Alkoholkonsum drastisch reduzierte.

Der Angeklagte zeigte sich offen für einen Opfer-Täter-Ausgleich, nachdem er sich nicht persönlich bei den Polizeibeamten entschuldigen konnte. Sie waren nämlich nicht als Zeugen geladen, weil sich vor der Verhandlung Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger verständigten, dass es mit einer Geldstrafe abgehen könne.

In seiner Urteilbegründung ging der Jugendrichter auch auf die Perspektive der Polizei ein. "Sie müssen einschreiten. Wie hätte man reagiert, wenn sie nichts gemacht hätte, als ein Betrunkener hilflos am Boden lag?" Und: Angriffe Betrunkener auf Polizisten seien kein Einzelfall. Feste seien keine einfache Situationen für Polizeibeamte, um Recht und Ordnung durchzusetzen.