Entwässerungsgraben vergessen - vom Lärmschutzwall läuft Wasser

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Der Lärmschutzwall des Neubaugebietes "Galgenanger" an der Staatsstraße sorgte bei den letzten Starkregenereignissen mit seinem Oberflächenwasser bei den Hinterliegern für nasse Füße, jetzt will der Marktgemeinderat ein Entwässerungssystem einbauen lassen.
Der Lärmschutzwall des Neubaugebietes "Galgenanger" an der Staatsstraße sorgte bei den letzten Starkregenereignissen mit seinem Oberflächenwasser bei den Hinterliegern für nasse Füße, jetzt will der Marktgemeinderat ein Entwässerungssystem einbauen lassen.

Weil in Neunkirchen am Brand ein Entwässerungsgraben vergessen wurde, strömt bei Starkregen Wasser in die Grundstücke am Rande des Neubaugebietes "Galgenanger". Jetzt soll nachgebessert werden.

Mit Wasser zu kämpfen hatten bei den jüngsten Starkregen die Anlieger im Neubaugebiet "Galgenanger", deren Grundstücke an den Lärmschutzwall zur Staatsstraße 2243 angrenzen. Das Wasser lief von dem 150 Meter langen und drei Meter hohen Lärmschutzwall herab, floss in die Grundstücke und drohte die Häuser zu überfluten.

Jetzt haben sich die betroffenen Grundstückseigentümer mit der Bitte um Abhilfe an die Gemeinde gewandt. Diese wiederum hatte das damals mit der Planung betraute Ingenieurbüro Höhnen & Partner aus Bamberg um eine Überprüfung des Sachverhaltes gebeten und war zur Berichterstattung in die Marktgemeinderatssitzung unter dem Vorsitz des 2. Bürgermeisters Martin Mehl (CSU) gekommen.

Wie Dipl.-Ing. Christian Dremel zusammenfassend erläuterte, habe es die Marktgemeinde im Jahr 2012 versäumt, wie vorgesehen mit einem Graben oder einer Drainage am Wall für eine Oberflächenwasserableitung zu sorgen, nachdem man die die innere Hälfte des Lärmschutzwalls doch nicht an die anliegenden Grundstücksbesitzer verkaufen wollte, sondern den Erdwall im Eigentum der Gemeinde behalten wollte, weil man dadurch rund 300 Quadratmeter mehr als Bauland verkaufen konnte.

Dass die Wassermassen vor allem durch die Straßendurchfahrt des Lärmschutzwalls in das Baugebiet gelangen sein könnten, verneinte der Planer. Dies würden alleine die dort angebrachten hohe Bordsteine nicht zulassen, so dass nur der Wall als Ursache für das Eindringen des Oberflächenwassers bleiben dürfte.

Christian Dremel von Höhnen & Partner stellte nun zwei Abhilfen vor, die künftig das Eindringen von Wallwasser nach Starkregenereignissen zumindest in einem erträgliche Rahmen halten sollten. Dabei würde die mit 19 000 Euro preiswerte Variante eine Entwässerung am Böschungsfuß mit einem Teilsickerrohr und Schutzplanken als passive Schutzeinrichtung vorsehen, die auch noch weniger Eingriff in die Wallanlage bedeuten würde. Für eine Entwässerung mit Mauerscheiben am Böschungsfuß müsse für die L-Betonfundamente eine Höhe von 60 Zentimetern vorgesehen werden. Der Baubetrieb würde sich bei dieser Variante auch wegen der schon bestehenden Bebauung an der Wallseite als recht schwierig erweisen. Außerdem käme diese Spielart mit den L-Steinen dann auf stolze 65 000 Euro. Vereinzelten Stimmen im Gremium war zu entnehmen, dass die Gemeinde dies trotzdem in Betracht ziehen sollte, wenn dadurch eine Überflutung der Wallgrundstücke künftig der Vergangenheit angehören würde.

Jedenfalls vertagte man diese Thematik erst einmal so lange, bis man sich mit Höhnen & Partner über eine finanzielle Beteiligung an der nachträglichen Beseitigung der damaligen Nachlässigkeit und eine heute machbare Lösung ins Einvernehmen gesetzt habe, schließlich habe es auch das betreffende Planungsbüro verpasst, die Gemeinde als Auftraggeber auf die Notwendigkeit einer Wallentwässerung hinzuweisen - was sicherlich nahe an eine Verletzung der Sorgfaltspflicht hinkommen dürfte, wie sich der Vorsitzende abschließend äußerte.
Auch bei einer anderen Baumaßnahme bestand jetzt im Gremium erneuter Diskussionsbedarf, nämlich in der Frage, ob man für die Abrechnung der Gehwegerneuerung auf dem 430 Meter langen Teilstück der Joseph-Kolb-Straße von der Erlanger Straße bis zur Industriestraße eine Teilabschnittsbildung vorzunehmen ist, oder die Kosten dafür auf alle Anlieger der insgesamt 670 Meter langen Straße umzulegen sind.

Bei der Bildung eines abzurechnenden Teilabschnittes hätten nur die Anlieger des Straßenanteils, an dem tatsächlich die Erneuerung des Gehweges durchgeführt wurde, ihre Umlagebescheide erhalten und die Bewohner der restlichen Joseph-Kolb-Straße erst dann etwas bezahlen müssen, wenn ihr 240 m langer Straßenanteil an der Reihe gewesen wäre.

Alle müssen zahlen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth aber, das sich eindeutig gegen eine Abschnittsbildung und vielmehr für eine Gesamtanlage "Joseph-Kolb-Straße - Gehwege" ausgesprochen hatte, müssen nun alle Anlieger für die bisher durchgeführte Teilmaßnahme bezahlen - so wie später auch einmal für die Maßnahme auf dem kleineren Abschnitt von der Industriestraße bis zum Straßenende an der Einmündung des Kanalweges.