Eggolsheimer kämpft für mehr Vogelschutz

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Heinz Marquart ist gegen das Mulchen mit den gewaltigen Maschinen. Foto: Sarah Dann
Heinz Marquart ist gegen das Mulchen mit den gewaltigen Maschinen. Foto: Sarah Dann
Das oberste Seil ist das sogenannte Erdungsseil mit dem die Flugtiere kollidieren. Fotos: Dann
Das oberste Seil ist das sogenannte Erdungsseil mit dem die Flugtiere kollidieren.  Fotos: Dann
 

Heinz Marquart verklagt die Bundesrepublik Deutschland. Der Eggolsheimer möchte nicht nur die Vögel im Landkreis Forchheim, sondern in ganz Deutschland vor den Hochspannungsleitungen schützen.

Pro Kilometer Hochspannungsleitung werden zwischen 400 und 700 Vögel jährlich getötet - sprich mindestens einer pro Tag und Kilometer. Heinz Marquart, Vorsitzender des Umwelt-Arbeitskreises der Kreis-CSU, machen solche Untersuchungsergebnisse wütend. Er weiß, dass es immer wieder Federvieh erwischt: vom ganz "normalen" Sperling bis zum "hochwertigen" Storch oder Wanderfalken.

Weicht ein Vogel den ersten Stromleitungen aus, fliegt er meist weiter nach oben. "Der Vogel verlässt sich drauf, zwei Sachen kommen da nicht", erklärt Marquart das Schicksal des Tieres, das nicht mit dem sogenannten Erdungsseil rechnet. Der Vogel übersieht es, kollidiert damit und wird getötet. Das einzelne Erdungsseil habe ungefähr den Durchmesser einer Walnuss und sei daher für das Tier nur schwer erkennbar.

Dass diese Seile meistens - wie zum Beispiel bei der Bundesstraße 470 in Richtung Ebermannstadt - ohne eine sogenannte Sichtmarkierung in Deutschland stehen, dagegen geht jetzt der Aktivist aus Eggolsheim vor. Heinz Marquart hat ein "Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Mulchen und Hochspannungsleitungen/Erdungsseile" bei der EU-Kommission eingereicht, er hat - wie er selbst sagt - als Bürger die Bundesrepublik angeklagt.

Marquart möchte den Rückgang der Vögel nicht nur durch Sichtmarkierungen aufhalten, sondern auch verhindern, dass die von ihm als "Allzweckwaffe" beschriebenen Mulch-Geräte, alles zerschreddert, was in den Böschungen und am Wegrand wächst. Denn: "Mulchen zerstört nicht nur Lebensräume und deren Vernetzung, sondern beeinflusst die Grundlagen der Artenvielfalt durch Verlust an nährstoffarmen Lebensräumen", sagt Marquart. So sei es oft der Fall, dass sich in den Mulchgebieten eine Brennnessel-Monokultur durchsetze, es komme zu einer Pflanzenverschiebung. Gut vielleicht für manche Schmetterlingsarten, aber auf keinen Fall für Eidechsen oder andere Amphibien: "Da kann keiner überleben", schimpft der Rentner.

Er sehe keine Rechtsgrundlage für das Mulchen, beklagt, dass der früher "begehrte Rohstoff" der Schnittreste nur noch als Abfall gesehen werde. Er erkenne eigentlich nur ein Ziel darin: "Dass alles ausschaut wie der deutsche Einheitsrasen."


Zweiter Anlauf: EU-Kommission

Es ist nicht das erste Aufbegehren des 68-Jährigen in Sachen Naturschutz. Marquarts Devise: "Da, wo man Hilfe bekommt, da geht man hin." Weil eine Petition seines Arbeitskreises Umwelt, Energie und Kreisentwicklung der Kreis-CSU aus dem Sommer 2014 auf Länderebene noch im Juli 2015 kein konkretes Ergebnis erzielte, wandte er sich jetzt an die EU-Kommission.

Und er ist sich seiner Klage in Sachen Vogelschutz ziemlich sicher. Doch Geduld ist gefragt. Momentan liegt das Verfahren noch bei der EU-Kommission, das Bundesumweltministerium sei noch nicht konfrontiert. Während zum Sachverhalt "Mulchen" nichts vorliege, sei die Problematik, dass Erdungsseile von Stromtrassen für Vögel Hindernisse darstellen können, auch in Berlin bekannt. Dies teilte Jan Scharlau vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestern auf Anfrage mit. Weiter informiert der Sprecher, dass beim Neubau von Stromleitungen mittlerweile Sichtmarkierungen angebracht werden müssen. So stehe es in einer Artenschutzklausel im Bundesnaturschutzgesetz.

Wie es um eine Umrüstverpflichtung bei bestehenden Stromtrassen steht, konnte das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Energie gestern allerdings noch nicht näher erläutern. Sicher ist, dass Heinz Marquart den Vogelschutz - vor seiner Haustüre und in ganz Deutschland - nicht aus den Augen verlieren wird. Selbst wenn seine Klage gegen die Bundesrepublik zwei, drei Jahre in Anspruch nehmen wird.