"Der Biber war schneller als ich"

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Herbert Scholz vor seinem Apfelbaum, den der Biber umgelegt hat. Foto: Ekkehard Roepert
Herbert Scholz vor seinem Apfelbaum, den der Biber umgelegt hat. Foto: Ekkehard Roepert

Bereits vier Obstbäume hat Herbert Scholz aus Langensendelbach den Nagern opfern müssen.

Herbert Scholz hat eine Rolle Drahtzaun zu Hause liegen. Damit wollte er zwei Bäume einzäunen, die neben seinen Weihern in Langensendelbach stehen. "Doch der Biber war schneller", sagt der 69-Jährige. Zeit seines Lebens war Scholz Nebenerwerbslandwirt und hat rund um seine Weiher und Felder nie einen Biber gesehen. Bis vor 14 Tagen. Da entdeckte er Laufspuren des Nagers - und zwei gefällte Apfelbäume mit den typischen Biss-Abdrücken im Holz.
Noch ehe es Scholz dann gelang, einen Zaun zu ziehen, hatte der Biber einen weiteren Apfel - und einen Birnbaum umgelegt. Ob einer oder eine ganze Familie von Bibern dahintersteckt, wisse er nicht. Sicher sei nur, dass die Biber in den südlich gelegenen Wasserflächen unterwegs seien, beispielsweise im Neuweiher. "Sie kommen von Weiher zu Weiher."


Hoffen auf Entschädigung

Der 69-Jährige ist verärgert. "Wer ersetzt mir den Schaden?" Auf rund 2000 Euro beziffert Scholz den Wert seiner beiden, 20 Jahre alten Bäume, die er jährlich abgeerntet hatte. Nun hofft er, dass zumindest ein Teil des Schadens ausgeglichen wird.
Die Hoffnung ist berechtigt. Der Landkreis Forchheim beschäftigt mit Willfried Schwarz einen "geprüften Biber-Berater", der sich des Themas annimmt. "Falls der Biber Schäden macht, ist es meine Aufgabe, sie zu regulieren", erklärt der Forstwirt und Naturschutzwart.
Er verweist auf den mit 450 000 Euro gefüllten Fonds der Staatsregierung und auf den "Richtfaden für Wald- und Baumschäden". Je nach Größe und Umfang der Bäume und je nach Bonität des Bodens gebe es einen entsprechenden "Entschädigungssatz". Den Schaden von Herbert Scholz hat Willfried Schwarz noch nicht eingeordnet.
Seine Hauptaufgabe als Biber-Berater liege darin, "durch Präventivmaßnahmen Schäden zu verhindern". Etwa würden an Dämmen Drainagen gegraben; oder es würden Bäume mit sogenannten Drahthosen geschützt. Manchmal sei es auch sinnvoll, kurzfristig Elektrozäune entlang von Bächen zu spannen, um die Biber von Zuckerrüben- oder Maisfeldern abzuhalten.
Genaue Zahlen über die Biber in der Region Forchheim kennt Willfried Schwarz nicht. Offensichtlich sei aber: "Die Population nimmt zu, das sieht man an den Einsätzen." Selbstverständlich habe auch er Verständnis für den Ärger der geschädigten Landwirte, sagt Schwarz: "Sonst könnte ich die Beratung nicht ausüben."
Kein Verständnis hat der Biber-Berater aber beispielsweise für Äußerungen, wie sie jüngst von Hermann Greif zu hören waren. Anfang Mai hatte der BBV-Bezirkspräsident bei einer Veranstaltung mit Jägern gesagt: Man habe Jahrhunderte gebraucht, den Biber in den Griff zu bekommen. Der Biber gehöre bestenfalls auf die Speisekarte.
"Das ist eine unqualifizierte Aussage", kritisiert Willfried Schwarz. Denn bevor der Biber auf dem Speiseplan lande, müsste er "ins Jagdrecht kommen". Das würde aber bedeuten, dass die Jagd-Pächter für die Biber-Schäden zuständig wären. Das wäre gar nicht bezahlbar, ist Schwarz überzeugt. "Dann wären viele Jagden gar nicht mehr verpachtbar."


Abfangen nur in Ausnahmen

Wenn es nach Herbert Scholz ginge, sollten die Biber aus der Region vertrieben werden. "Diese Tiere kommen bei uns nicht vor und sind auch nicht erwünscht. In einer Auenlandschaft haben sie ihre Berechtigung, aber nicht hier bei den Weihern". Dieser Auffassung widerspricht Willfried Schwarz: "Der Biber ist eine absolut heimische Tierart." Es gebe ausreichend Flächen, "wo er keinen Schaden anrichtet", betont der Naturschutzwart. "Nur dort, wo präventiv nichts zu machen ist, muss man ihn abfangen", sagt Schwarz. Und betont, dass es ausschließlich seine Aufgabe sei, darüber zu entscheiden.


Berechtigter Lebensraum

Es gebe "gute Beispiele für die Berechtigung des Bibers", sagt Willfried Schwarz. Er weist auf die Gegend zwischen Brandbach und Ebersbach hin. Selbst wenn der Nager geringe Schäden anrichte, habe er dort einen "berechtigten Lebensraum". In der Nähe von Kläranlagen dagegen, oder "dort, wo es eine professionelle Teichwirtschaft gibt, muss er abgefangen werden", räumt der Biber-Berater ein. Als Beispiel nennt der den Aischgrund.