Altstadtrat Wolfgang Spörlein kritisiert, dass ein für die öffentliche Nutzung festgeschriebener Fußweg in der Rotbrunnenstraße nicht mehr begehbar sei.
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg, heißt es. In der Rotbrunnenstraße fragt sich CSU-Altstadtrat Wolfgang Spörlein angesichts eines mittlerweile nicht mehr begehbaren Fußweges: "Setzt sich die Verwaltung über die Beschlüsse des Stadtrates hinweg?"
Dieser Verdacht müsse aufkommen, so der Anlieger, wenn man die Entwicklung im Zusammenhang mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Fußweg beobachte.
Der Verbindungsweg stelle die einzige kurze fußläufige Verbindung von der Bayreuther Straße in Richtung Ruhstraße dar, erklärt Spörlein. Der Pfad trage damit auch zur Qualitätssicherung des Wohngebietes bei. Anlässlich mehrerer Bürgerversammlungen im Ortsteil Reuth, auch schon zu Zeiten von Alt-Oberbürgermeister Franz Stumpf, habe er , so Spörlein, auf die Notwendigkeit des Fußweges hingewiesen. Insbesondere im Zusammenhang mit einer anliegenden Baumaßnahme habe er eine bessere Begehbarkeit gefordert.
Wolfgang Spörlein stellt jetzt empört fest: "Es kann doch nicht sein, dass nun dieser Weg einem anliegenden Grundstück zur alleinigen Nutzung mit Einzäunung überlassen oder durch sonstige Maßnahmen der Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen werden soll".
Spörlein verweist darauf, dass der Stadtrat am 2. November 1995 den Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Rotbrunnenstraße für die Flurnummern 216 - 222 beschlossen habe. Am 14. April des Jahres 2000 sei er rechtskräftig geworden. "Der Weg ist als öffentlicher Fußweg festgesetzt", stellt Spörlein fest. Im Übrigen sei dieser Fußweg bereits im Bebauungsplan "zwischen Schulgelände und Wilh.-Burkard-Straße" ausgewiesen worden. Dies sei am 3. Februar 1983 vom Stadtrat als Satzung beschlossen und am 8. April 1983 durch öffentliche Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden. "Der Stadtrat hat - planerisch weitsichtig handelnd - bereits seit mehr als 30 Jahren die Notwendigkeit für diesen Weg erkannt und die öffentliche Nutzung festgeschrieben", betont Wolfgang Spörlein.
In der Zwischenzeit habe er sich mehrmals mit Bauamt und Liegenschaftsamt in Verbindung gesetzt und die Wiederherstellung des begehbaren Zustandes des Weges im Zusammenhang mit der benachbarten Baumaßnahme angemahnt. "Bisher leider ohne Erfolg", bedauert Spörlein.
Fußweg seit 1983
Da der Weg während der Bauphase vom Bauherrn genutzt und auch Abstandsflächen von der Stadt übernommen worden seien, wäre dem Bauherrn nach Meinung Spörleins auch die Herstellung des Pfades nach Abschluss der Bauarbeiten zumutbar.
Damit sein Glaube an die Verlässlichkeit der öffentlichen Verwaltung nicht erschüttert wird, geht Spörlein davon aus, dass sich die Stadtverwaltung an die bestehenden Bebauungspläne hält und veranlasst, dass dieser seit 1983 planerisch als öffentlicher Fußweg dargestellte Pfad in absehbarer Zeit wieder in begehbaren Zustand versetzt wird.
Die städtische Pressesprecherin Britta Kaiser konnte dazu keine weitere Auskunft geben. Nur soviel: Die Angelegenheit müsse erst noch verwaltungsintern besprochen werden. Dies könne noch dauern, da sich der zuständige Sachbearbeiter derzeit in Urlaub befinde.