Bürgerfreundlich gerechnete Grabgebühren

2 Min
Ab 1. April gelten auf den Forchheimer Friedhöfen neue Gebühren. Foto: Josef Hofbauer
Ab 1. April gelten auf den Forchheimer Friedhöfen neue Gebühren. Foto: Josef Hofbauer

Die Stadträte im Forchheimer Finanzausschuss haben sich für ein Berechnungsschema entschieden, das günstige Gebühren möglich macht.

Für den Laien ist das Verfahren schwer nachvollziehbar: Die Stadt kann das Betriebsergebnis im Bestattungswesen auf zweierlei Arten abrechnen. Und dabei entweder auf die herkömmliche, die sogenannte kamerale Buchführung zurückgreifen. Oder eben auf die neue, die sogenannte doppjsche Buchführung.

Und obwohl die städtische Verwaltung seit Jahren die Doppik vorantreibt, greift sie nun bei den Grabgebühren auf die Kameralistik zurück.

Erstens weil der Gesetzgeber diesen Weg erlaubt. Und zweitens deshalb, weil die Gebühren dann bürgerfreundlicher kalkuliert werden können.

Bereits im Dezember 2015 hatte der Stadtrat eine Anpassung der Grabgebühren beschlossen. Dank der kameralen Berechnung, die der Finanzausschuss am Mittwoch beschlossen hat, kann die Gebühren-Erhöhung nun genauso um gesetzt werden, wie die Räte das im Dezember 2015 geplant hatten. Walter Mirschberger , der Leiter des Bau- und Grünbetriebs, betonte: Kameral betrachtet liege das Defizit im Bestattungswesen bei 72 000 Euro. Doppisch gerechnet hätte die Stadt ein Defizit von 142 000 Euro auf die Bürger umlegen müssen.


Rückwirkend droht keine Gefahr

Die vom städtischen Mitarbeiter Thomas Rohr vorgelegten Zahlen gaben selbst den kaufmännischen versierten Stadträten Rätsel auf: "Kann man die kamerale Variante wählen und so die Gesamtbilanz des Unternehmens verringern? Das kommt mir spanisch vor", sagte Josua Flierl (CSU). Ob die Stadt möglicherweise Gefahr laufe, die Bürger rückwirkend zur Kasse bitten zu müssen, fragte Günther Hammer (SPD). "Garantiert Ausgeschlossen", sagte Walter Mirschberger. Und Kämmerer Detlef Winkler bestärkte die Stadträte: Das günstigere Berechnungsschema sei sogar jenes, das vom Prüfungsverband favorisiert werde.

Allerdings gab Hans-Werner Eisen (CSU) zu bedenken, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die Stadt auch das Bestattungswesen auf die Doppik umstellen müsse. "Spätestens dann müssen wir die Gebühren weiter anheben."


Minimum: Elf Euro pro Jahr

Vorerst gilt aber die im Dezember 2015 beschlossene moderate Anhebung der Bestattungsgebühren. Ab 1. April ist es so weit. Dann greifen die neue n Gebühren in Forchheim. Hier einige Beispiele: Für das einfache Reihengrab, die billigste Form der Erdbestattung, musste der Bürger bislang 20,50 Euro pro Jahr bezahlen. Neu sind es dann 22 Euro. Bei den Wahlgräbern steigt die jährliche Gebühr pro Person von 25,50 auf 33 Euro. Für das Doppelgrab waren bislang 51 Euro fällig, ab 1. April sind es 66 Euro pro Jahr. Wenn eine Familie ein Urnengrab für vier Urnen haben will, musste sie bislang 66,50 Euro pro Jahr bezahlen. Neu: 71,50 Euro.

Während die Gebühr für eine Gruft von 200 Euro auf 215 Euro steigt, bleibt der Betrag für eine anonyme Urnengrabstätte bei 12,50 Euro pro Jahr.

Die sogenannten Stelen-Gräber werden des geringen Flächenverbrauchs sogar günstiger: Zwei Plätze kosteten bislang 74,50 Euro, künftig werden es 51,50 Euro sein. Und die günstigste Art, sich in Forchheim bestatten zu lassen, ist die Urnenbeisetzung in einem Erdgrab: Das kostete bislang 20,50 Euro. Ab 1. April wird es nur noch elf Euro kosten.