Forchheim
Amtsgericht

Buchhändlerin erhält Bewährungsstrafe nach Volksverhetzung

Eine Online-Buchhändlerin aus dem Landkreis Forchheim musste sich wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht verantworten.
Das Amtsgericht in Forchheim Foto: Jennifer Hauser
Das Amtsgericht in Forchheim Foto: Jennifer Hauser
Richterin Silke Schneider verurteilte die 54-Jährige zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die sie für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Es war das dritte Mal, dass die Frau mit den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs in Konflikt kam. Ihre erste Verurteilung war schon 2006, im Herbst 2016 stand sie schon einmal vor der Forchheimer Amtsrichterin. Da ging es um den Verkauf einer unkommentierten Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf", die im angelsächsischen Raum gedruckt worden war.

Zwar darf in Deutschland inzwischen eine Ausgabe mit wissenschaftlich-kritischem Kommentar verkauft werden, nicht aber eben bloße Nachdrucke der ideologischen Kampfschrift der Nazis.

Im Mai dieses Jahres erhielt, so berichtete der zuständige Kripobeamte als Zeuge, die Kriminalpolizei in Bamberg über das Landeskriminalamt einen Hinweis des Bundeskriminalamtes, dass die Angeklagte in E-Mails ein Buch in englischer Sprache aus der gleichen rassistischen Ecke anpreise, dessen Verkauf an Jugendliche in Deutschland verboten ist.


Hausdurchsuchung

Es folgte eine Hausdurchsuchung bei der Angeklagten. Dort fand man einige andere zum Versand bestimmte Bücher, auf dem Computer aber keine Spuren der gesuchten Mails. Die Angeklagte übergab allerdings einen Ausdruck der Mail an die Kripo, deren Inhalt die Sitzungsstaatsanwältin als "schreierische Anpreisung, die gezielt Hass streut" beschrieb.


Gegen Juden und Mexikaner

Von einem "Bestseller für Rassisten und Faschisten" sprach Schneider in der Urteilsbegründung über das Machwerk, das sich offenkundig besonders gegen Juden und Mexikaner richtet.

Der Verteidiger der Angeklagten, Martin Kefer, stellte in den Raum, dass die Frau vom Verkaufsverbot an Jugendliche nichts gewusst habe. Zudem werde das Buch bei Amazon angeboten. In der Tat, bei "Amazon.uk", aber eben nicht auf den deutschen Seiten. Das nahm ihm die Richterin so nicht ab, denn in dem Mail-Ausdruck steht zum ungewöhnlichen Vertriebsweg "aus gegebenem Anlass".

Der kurze Abstand zwischen dem Urteil wegen des Hitler-Buchs und die neuerlichen Versuche, gleichartiges Gedankengut unter die Leute zu bringen, brachte die sonst so gelassene Richterin ihren eigenen Worten nach innerlich auf. "Ich glaube Ihnen nichts", kommentierte sie denn auch die Einlassung, die der im ersten Verfahren aufs Wort ähnelte.

Inzwischen hat die Frau ihr Gewerbe abgemeldet. "Ich hoffe, dass es damit zu Ende ist", gab ihr die Richterin mit auf den Weg.