Amtsgericht: Mit 2,5 Promille Unfall in Heroldsbach gebaut

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Symbolfoto: pixabay.com/ StockSnap
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Ein 41-Jähriger baut mit 2,5 Promille und anderen Drogen im Blut einen Unfall. Er wurde vom Amtsgericht Forchheim verurteilt.

"Der Angeklagte hatte einen Granatenrausch." So bezeichnete Anwalt Thomas Skapczyk den Zustand seines Mandanten am 15. Dezember des letzten Jahres. Denn der Angeklagte hatte bei seinem Unfall um 14 Uhr noch 2,5 Promille im Blut. In einer Gesamtstrafe mit einem Urteil aus Erlangen wurde er zu sieben Monaten auf Bewährung verurteil.

Der Angeklagte fuhr von Hemhofen nach Heroldsbach. Auf der Kreisstraße in Heroldsbach kam der 41-Jährige von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die Polizei nahm um 16 Uhr eine Blutprobe und stellte einen Alkoholgehalt von 2,51 Promille fest. Außerdem hatte er Cannabinoide im Blut. Weil das noch nicht genug war, war der Angeklagte auch ohne gültigen Führerschein unterwegs.

Der 41-Jährige räumte die Vorwürfe ein. Das Strafmaß dieser Verhandlung wird mit einem Urteil aus Erlangen gekoppelt. Dort wurde der Angeklagte zu fünf Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt. Er hat unter Alkoholeinfluss einem anderen zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Deshalb plädierte Staatsanwalt Meyer für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Er könne hier keine Geldstrafe verordnen, da der Angeklagte bereits "einschlägig vorbestraft ist und er von einer Geldstrafe nicht beeindruckt ist". Zusätzlich forderte Meyer eine Sperre der Fahrerlaubnis von zwei Jahren.

Anwalt Skapczyk stimmte dem Staatsanwalt "voll und ganz zu". Allerdings sei die Sperre der Fahrerlaubnis zu hoch. Zwei Jahre sei die Höchststrafe. Mit anschließender MPU müsse der Angeklagte seinen Führerschein wahrscheinlich erneut machen. "Die Sperre soll ein Jahr nicht überschreiten", plädierte der Anwalt.

Das Urteil lautete: sieben Monate auf Bewährung und ein Jahr Sperre der Fahrerlaubnis. "Die Sache ist klar", erläuterte Richterin Silke Schneider, "und sie können eine zweite Chance bekommen". Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.