Amtsgericht Forchheim: Keine Verurteilung nach Amphetamin-Handel

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Weil ein Mann aus dem Kreis Forchheim mit Amphetamin gedealt hatte, stand er am Donnerstag vor dem Amtsgericht Forchheim. Symbolfoto: Thomas Frey/dpa
Weil ein Mann aus dem Kreis Forchheim mit Amphetamin gedealt hatte, stand er am Donnerstag vor dem Amtsgericht Forchheim.  Symbolfoto: Thomas Frey/dpa

Ein Mann aus dem Kreis Forchheim dealte mit größeren Mengen Amphetamin. Trotzdem stellte das Schöffengericht das Verfahren gegen den Vorbestraften ein, weil eine wichtige Frage offen blieb.

Der Angeklagte gab unumwunden zu, Anfang 2017 mit Amphetamin gehandelt zu haben: Am 10. Februar verkaufte er einem anderen Mann 50 Gramm der synthetischen Droge. Nur einen Monat später versorgte der Dealer diesen Kunden erneut; diesmal mit 300 Gramm Amphetamin. Und wiederum einen Monat später, also Anfang-Mitte April, übergab er nochmals 170 Gramm des verbotenen Betäubungsmittels.

Bereits in Bamberg verurteilt

Das Schöffengericht in Forchheim stellte am Donnerstag das Verfahren gegen den Mann dennoch ein. Denn er wurde schon am 7. Dezember 2017 am Amtsgericht Bamberg wegen Amphetamin-Handels verurteilt. Damals bekam er ein Jahr und vier Monate Haftstrafe auf Bewährung, weil er im Juni 2017 am Pilatusring in Hausen mit der synthetischen Droge erwischt worden war. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg gab er zu, mit rund 800 Gramm Amphetamin gedealt zu haben. Am Amtsgericht Forchheim beteuerte er nun, dass es sich bei den drei Fällen um einen Teil dieser Drogenmenge gehandelt habe, für die er bereits in Bamberg verurteilt wurde.

Der Bamberger Staatsanwalt Ralph Zenger glaubte ihm diese Version nicht. "Der Angeklagte war zwar geständig, aber ich bin überzeugt, dass das Amphetamin aus unterschiedlichen Quellen kommt." Zenger begründete dies mit den unterschiedlichen Qualitäten der synthetischen Droge, für die der Mann angeklagt war. Bei den drei Fällen verkaufte der Dealer das Gramm Amphetamin für sieben Euro, es hatte einen Wirkstoffgehalt von rund 15 Prozent Amphetamin-Base.

Staatsanwalt fordert Haft

Der Staatsanwalt betonte, dass Amphetamin eine harte Droge sei, die der Mann in nicht geringer Menge gehandelt habe. Zenger forderte drei Jahre Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung auszusetzen werden könnten. Zudem sei ein Einzug von Wertsachen in Höhe von 3640 Euro angebracht.

Strafverteidiger Joachim Voigt hielt entgegen, dass die Aussage seines Mandanten "unwiderlegt" sei. "Dass die Drogen aus einer anderen Quelle stammen, ist nur eine Behauptung", meinte Voigt. Die unterschiedlichen Amphetamin-Qualitäten kämen beispielsweise durch die Lagerung der Droge im Freien zustande. Voigt plädierte dafür, das Verfahren einzustellen, da der Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt ist.

Richterin Silke Schneider und die beiden Schöffen schlossen sich dem an. Es gelte "im Zweifel für den Angeklagten". "Wir sprechen von derselben Menge - etwas anderes konnten wir nicht feststellen", begründete Richterin Schneider die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwalt hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen.