Ein Streifzug durch  die Zeitungen jener Zeit gibt Aufschluss über die Lebenswelt in der Fränkischen Schweiz in der Mitte des 19. Jahrhunderts.
                           
          
           
   
          Es wurde schon viel geschrieben über die Region anlässlich 200 Jahre Namensnennung Fränkische Schweiz - aber immer aus Sicht des Gastes, des Besuchers. So ist es an der Zeit, über die einheimische Bevölkerung, wie sie damals in dieser Region  lebte, ebenfalls zu berichten. Drehen wir also die Zeit um 150 Jahre zurück und  durchstreifen die Zeitungen des Jahres 1862.
Es  beginnt im Januar mit Bekanntgaben von Gerichtsurteilen des Bezirksgerichtes Bayreuth. So wurde ein Wirt aus Behringersmühle "als civilverantwortliche Person"  zu einer Geldstrafe verurteilt, weil seine Hausmagd Gras in einer frischen Erlenpflanzung holte, was offensichtlich verboten war.
 Für großes Aufsehen sorgte der Überfall eines jungen Mannes auf die 66-jährige Witwe Daucher aus Kauernhofen, die auf dem Weg nach Forchheim war. Er packte sie, warf sie auf den Boden und untersuchte ihre Kleider. 
Er fand aber kein Geld, nur ein Taschenmesser, worauf er laut Schilderung "sofort die Flucht ergriff". Man konnte den Täter ob der guten Beschreibung der Witwe am gleichen Tag noch fassen und einsperren. Im Lauf der Untersuchungen stellte sich jedoch heraus, dass "der Thäter  als Sohn  wohlhabender Eltern" mehr Geld in der Tasche hatte als die Frau die er überfiel.
 Erst nach und nach (während der Gerichtsverhandlung) kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass den Täter eigentlich sexuelle Motive bewogen hatten, die Frau zu überfallen, was er schließlich auch zugab. Die Anklage plädierte trotzdem auf Raubversuch, die Verteidigung auf "geminderter Zurechnungsfähigkeit". Der Täter wurde frei gesprochen.
  
  Gebietsreform  Im März wurde es ernst: Auf "allerhöchste Verordnung" wurden "Districtsverwaltungen" in Bayern eingerichtet, und in jedem "District" ein 
"Bezirksamt" installiert. Diese Bezirksämter waren die Vorläufer der heutigen Landratsämter (1938 umbenannt) und übernahmen die Aufgaben der Landgerichte.  Es gab also schon damals eine Gebietsreform. Das Gebiet des Landgerichts Hollfeld wurde mit dem Landgericht Ebermannstadt zusammengelegt, Pottenstein mit Pegnitz, Gräfenberg mit Forchheim, Thurnau mit Kulmbach und Scheßlitz mit Bamberg. Zum 1. Juli 1862 trat die Reform in Kraft.
Im Mai berichtet die Lokalzeitung, dass in Donndorf eine "Privat-Heilanstalt für Gemüths- und Nervenleidende aus höheren Ständen" eingerichtet wird und das im gleichen Ort ein paar Wochen später "die seit Jahren im Stillen gehegte Hoffnung ihre sofortige Verwirklichung" fand mit der Einrichtung eines Kurhauses. Und tatsächlich, wieder ein paar Wochen später findet sich eine Anzeige in der Lokalpresse, in der die tägliche "Abgabe von Ziegenmolke" am 2. 
Juni "in den Laubgängen des Domeyerschen Gasthauses" angekündigt wird. Damit katapultiert sich Donndorf touristisch gesehen auf die gleiche Stufe der "Kurorte" wie Gößweinstein, Muggendorf und Streitberg.
Je näher die Weihnachtszeit nahte, umso größer wurden die Anzeigen in der Lokalpresse mit Geschenkvorschlägen. Da gab es das "Gebetbüchlein für die Kinder", oder eine "Sammlung lehrreicher Geschichten für die Jugend". Für den Herren offerierte die Tageszeitung  "Cigarren und Rauchtabake in großer Auswahl", für die Damenwelt "Pelze vom Bisam und Waschbär" und natürlich "Aecht kölnisch Wasser".
  Als Zutat für den Stollen gab es "neue Rosinen ohne Stiele, Citronat und Pommeranzenschale", dazu "feinsten weißen Arrack". So wie das Jahr anfing endete es auch: mit einer langen Liste von Verurteilten, deren Name und Heimatort damals ohne Scheu öffentlich genannt wurde. Ein Wirt wurde beispielsweise wegen Unterschlagung der Biersteuer zu 42 Tagen Gefängnis verurteilt,  ein Zimmergeselle wegen Felddiebstahl zu 28 Tagen und zwei "Taglöhner aus Pegnitz" wegen Diebstahl mit Körperverletzung zu fünf Monaten Haft.