Wohnungsmarkt zu angespannt: Zwei weitere fränkische Gemeinden mit Mietpreisbremse

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Mietpreisbremse in zwei weiteren fränkischen Gemeinden
Die Mietpreisbremse gilt mittlerweile in zehn Prozent der Gemeinden und Städte Bayerns. Symbolfoto: Ralf Hirschberger/dpa
Mietpreisbremse in zwei weiteren fränkischen Gemeinden

Zu teuer und zu wenig: Bezahlbare Wohnungen werden vielerorts knapp. Da soll die Mietpreisbremse helfen. Jetzt sind zwei weitere fränkische Gemeinden in die Mieterschutzverordnung aufgenommen worden.

In Bayern unterliegen künftig fünf weitere Kommunen der Mietpreisbremse, zwei davon liegen in Franken: Herzogenaurach und Stockstadt am Main.

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz erklärt Justizminister Georg Eisenreich: "Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben auch in Regionen mit knappem Wohnraum weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel. Künftig wird sie in 208 Städten und Gemeinden Bayerns gelten." Somit gelten in ungefähr jeder zehnten bayerischen Stadt Maßnahmen zum Mieter*innenschutz.

Neue Gemeinden in Mieterschutzverordnung aufgenommen

Zu diesen Maßnahmen gehören die Begrenzung der zulässigen Anfangsmieten (maximal zehn Prozent über dem regionalen Durchschnitt), die Senkung der für Mieterhöhung geltenden Kappungsgrenze (Mietsteigerung von maximal 15 Prozent) und die Verlängerung der Kündigungsfrist bei Wohnungsumwandlungen in Wohnungseigentum.

Aufgenommen werden können Gemeinden, wenn mindestens einer der folgenden vier Punkte zutrifft: 1. Die Mieten steigen deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt, 2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteigt deutlich den bundesweiten Durchschnitt, 3. es gibt aufgrund wachsender Bevölkerung nicht genug Wohnraum durch Neubauten, oder 4. es besteht geringer Leerstand bei großer Nachfrage.

Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt in Herzogenaurach durch eine überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote und in Stockstadt am Main durch ein hohes Wohnungsdefizit vor, wie aus der neuen Verordnung hervorgeht.

Mietpreisbremse auch für zwei fränkische Gemeinden

Der bayerische Justizminister Eisenreich erklärt außerdem: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind große Herausforderungen unserer Zeit. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in verschiedenen Bereichen." Erste Schritte sind dazu auch schon gefunden worden. So gilt der Mietschutz nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Baurecht.

Hier findest du das Mietrechtslexikon des Deutschen Mieterbunds

Außerdem soll es als Vorgehen gegen Wuchermieten geringere Hürden im Wirtschaftsgesetz und eine Erhöhung des Busgeldrahmens geben. Dazu wurde im Februar 2022 ein Gesetzentwurf beim Deutschen  Bundestag eingereicht. Bis dieser vielleicht verabschiedet wird, könnt ihr euch mit einigen Tipps aber auch selbst gegen Wuchermieten schützen.

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