Der Höchstadter Johann Schulz wollte sich an der Produktion erneuerbarer Energie beteiligen. Sein Vorhaben wird jetzt vom Landratsamt gestoppt.
Von seinem Haus am Wachenrother Weg aus hat Johann Schulz die fünf (und bald sieben) großen Windkraftanlagen im Waldgebiet Birkach gut im Blick. Bei bestimmten Wetterlagen hört er sie nachts sogar. Vom kleinen Windrad auf dem Dach seines Hauses hört er jedoch nichts - höchstens mal ein leises Surren, wenn er draußen steht und das Rädchen bei starkem Wind mit Höchstdrehzahl läuft.
Am Freitag wird die Minianlage zur Stromerzeugung allerdings wieder abgebaut. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt besteht darauf. Sein Vorhaben, an der Produktion erneuerbarer Energie mitzuwirken, muss Schulz aufgeben. Verstehen kann er das nicht. "Aber wir wollen einfach wieder in Ruhe und Frieden leben", verrät der pensionierte Postbeamte und Rettungssanitäter dem Fränkischen Tag.
In Ruhe leben kann er auf seinem Grundstück am Wachenrother Weg schon seit Jahren nicht mehr. Er hat mit einem streitbaren Nachbarn Probleme. Und diesen macht er auch dafür verantwortlich, dass er sein Windrad wieder abbauen muss.
Bei einer Gewerbeschau in Höchstadt hatte er sich vor Jahren über das Windrad-Angebot der Lonnerstadter Firma CET Technology informiert. Nachdem solche Kleinwindkraftanlagen nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung als genehmigungs- und verfahrensfrei eingestuft werden, investierte er rund 5000 Euro und ließ sich im Frühjahr 2014 ein Windrad mit zwei Metern Durchmesser auf die von den Nachbarn abgewandte Seite seines Daches installieren.
Anzeige wegen Schattenwurf
Drei Nachbarn hatten zugestimmt, bis auf den Streitbaren, dessen Grundstück nur auf einer Länge von eineinhalb Metern an das Schulz'sche Anwesen angrenzt. Sicherheitshalber fragte Schulz auch beim Landratsamt nach. "Dort sollte es aber zunächst nicht genehmigt werden", erinnert sich der Pensionär. Von der Rechtsberatung des Haus- und Grundbesitzervereins bekam er jedoch eine andere Auskunft und so ließ er das kleine Windrad montieren.
Im Herbst 2014 teilte ihm das Landratsamt erstmals mit, dass das Windrad nicht zulässig sei und entfernt werden sollte. Im Januar 2015 folgte vom Nachbarn eine Anzeige wegen Schattenwurfs. Er könne sein Wohnzimmer und die Terrasse nicht mehr nützen, klagte der Nachbar vor Gericht. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts mit einer zeitweisen Abschaltung des Windrads wurde abgelehnt, auch ein Schlichtungstermin beim Notar schlug fehl.
Nun beugt sich Schulz der Aufforderung des Amtes, die Anlage zu beseitigen. Es sei immer eine Einzelfallentscheidung, sagt dazu Landratsamt-Pressesprecherin Hannah Reuter. Man halte sich an die Rechtsprechung und die Oberste Baubehörde. Wegen der Dichte der Bebauung und der kleinen Grundstücke in dem Gebiet sei dieses Windrad hier nicht erlaubt. Zudem müsse der "Wohnfriede" gewahrt werden, sagt Reuter.
Auch für Lothar Seifert von der Lonnerstadter Firma ist die Begründung der Entscheidung nicht nachvollziehbar: "Zumal, wenn man die großen Windräder im Hintergrund sieht." Er hatte bisher noch keine solchen Probleme und findet es schade, wenn sich daran jemand stört.
Ärger kommt bei Schulz auf, wenn er durchs Baugebiet spaziert und überall die Wärmepumpen hört: Die machen viel mehr Lärm als mein Windrad."