Waldbrandgefahr im Kreis Erlangen-Höchstadt: Maßnahmen und Regeln

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Die Regierung von Mittelfranken ordnet präventive Luftbeobachtungen zur Waldbrandbekämpfung an. Hohe Temperaturen und Trockenheit erhöhen die Brandgefahr.

Die Regierung von Mittelfranken ordnet im Einvernehmen mit dem stellvertretenden, regionalen Ansprechpartner für die Waldbrandbekämpfung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-WUG von Donnerstag, 19. bis Sonntag, 22. Juni 2025, Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk Mittelfranken an.

Dies teilt die Regierung in einer Pressemitteilung mit. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für den kommenden Feiertag und das darauffolgende Wochenende hohe Temperaturen und keinen nennenswerten Regen, sodass in weiten Teilen des Regierungsbezirks hohe Waldbrandgefahr herrscht – auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Flüge zur Prävention

Die Flüge finden in den Nachmittagsstunden statt, wenn die Waldbrandgefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten ist. Wegen des schönen Wetters ist während des Anordnungszeitraums mit einer großen Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen. Die Befliegung wird von ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel Mittelfranken durchgeführt. An Bord des eingesetzten Flugzeugs befinden sich neben dem Piloten je eigens dafür ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr und der Forstbehörden, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, wird aus der Luft per Funk die Feuerwehr alarmiert und zur Brandstelle geleitet. Besonders gefährdet sind vor allem lichte Kiefernbestände und von der Bevölkerung stark besuchte Wälder in Ballungsgebieten.

Verhaltensregeln für den Waldbesuch

Die Regierung von Mittelfranken und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt appellieren an die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Waldbrände unverzüglich über die Notrufnummer 112 zu melden sowie das von Anfang März bis Ende Oktober geltende Rauchverbot unbedingt einzuhalten und Vorsicht walten zu lassen. Generell gilt, kein Feuer (auch kein Grillfeuer) im und am Wald zu entzünden und keine brennenden Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Gefährlich ist wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren auch das Parken auf trockenem Gras. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Pressestelle KFV ERH/Sebastian Weber