Die Pommersfeldener Gemeinderäte lehnten eine Geschwindigkeitsreduzierung in Sambach ab. Eine besondere Gefahrenlage, wie sie für die Einführung von Tempo 30 erforderlich wäre, sei nicht gegeben.
Eine Tempobegrenzung auf 30 Stundenkilometer im Bereich der Sambacher Schule, einer reinen Grundschule, und der Kirche wäre rechtswidrig und gerichtlich nicht haltbar. Diese Aussage traf in der Sitzung des Pommersfeldener Gemeinderates nicht nur Geschäftsleiter Fedor Glinka. Auch Polizeihauptkommissar Peter Krauß von der Polizei Bamberg-Land konnte den im Rathaus anwesenden Müttern und Kindern keine andere Auskunft geben.
Die Sambacherin Christa Lehmann kämpft seit einiger Zeit für mehr Verkehrssicherheit im Ort. Zusammen mit anderen Müttern hatte sie einen Antrag auf Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Schule an die Gemeinde gerichtet. Ihren Antrag begründet Christa Lehmann mit einer Gefährdung der Kinder durch den schnellen Verkehr auf der Ortsdurchfahrt. Der Antrag fand jedoch aus oben genannten Gründen keine Mehrheit. Lediglich drei Räte votierten dafür, mit einer Empfehlung ans Landratsamt die Geschwindigkeitsreduzierung voran zu bringen.
Platz für drei Busse Die Anordnung einer Tempobeschränkung sei nur dann möglich, wenn sie sich durch eine besondere Gefahrenlage begründen lasse, erläuterte Fedor Glinka die Rechtslage. Das bedeute, dass sich die Gefahrenlage "ganz deutlich von normalen Verhältnissen abhebt". Eine Gefahr wäre bei Unübersichtlichkeit, Kurven, schlechtem Ausbau oder fehlendem Gehsteig gegeben. Im Bereich der Sambacher Schule sei das jedoch nicht der Fall.
An der Sambacher Schule sei der Wartebereich ausreichend breit und biete bis zu drei Bussen Platz. Außerdem weise das Zeichen "Kinder" mit dem Zusatz "Schule" auf Kinder hin.
"Jeder Fahrzeuglenker muss damit rechnen, dass Kinder auftauchen." Dieses Zeichen reiche völlig aus, bestätigte der Polizeibeamte. Selbst wenn der Bus in der Bucht stehe, dürfe der Autofahrer die Haltestelle nur im Schritttempo passieren. Ein Tempo-30-Schild würde sogar das Gegenteil bewirken, fand Konrad Seeger (Wählerblock Sambach). Denn es würde die Schrittgeschwindigkeit - im allgemeinen bei sieben Stundenkilometer angesetzt - sogar aushebeln.
Wie Bürgermeister Hans Beck (Wählerblock Sambach) betonte, muss kein auswärtiger Schüler die Ortsstraße queren, da die Busse auf der Seite der Schule halten. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite halten lediglich die Busse, die von Realschülern und Gymnasiasten benutzt werden, sowie die Busse, die mittags von Pommersfelden kommend Sambacher Schüler nach Hause bringen. Als Gefahrenquelle sieht Beck allerdings die vielen gegenüber der Schule parkenden Autos, mit denen Eltern ihre Kinder zur Schule bringen. Diese Kinder müssten dann natürlich über die Straße zur Schule.
Christa Lehmann war mit der Argumentation sichtlich unzufrieden. Die Antragstellerin mischte sich immer wieder in die Diskussion ein und wurde vom Bürgermeister mehrfach zurecht gewiesen. Schließlich gab es noch einen Disput darüber, was als Gehsteig und was als Seitenstreifen anzusehen ist. Die Straßenverkehrsordnung gibt darüber offensichtlich keine klare Auskunft.
Die gewünschte Tempobegrenzung widerspreche auch der Anweisung zum Abbau des Schilderwaldes, betonte der Polizeibeamte. Eine Tempobegrenzung würde rund um die Uhr an 365 Tagen, also auch an Sonn- und Feiertagen, während der Ferien und nachts gelten. Wolle man sie nur auf den Schulbetrieb beschränken, wäre wiederum ein Zusatzschild notwendig. Erwin Reicheneder (FWG Steppach) stellte schließlich den Antrag, dem Landratsamt als der unteren Straßenverkehrsbehörde die Temporeduzierung zu empfehlen.
Nur drei Räte trugen Rei-cheneders Antrag mit, zehn sprachen sich dagegen aus. Genau gleich war das Abstimmungsverhalten beim Empfehlungsbeschluss an die zuständigen Behörden: Der Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung wurde mit 10:3 Stimmen abgelehnt.