Vor knapp fünf Monaten werfen zwei Jugendliche in Erlangen Steine und andere Gegenstände von einer Autobahnbrücke. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben - unter anderem wegen versuchten Mordes.
Knapp fünf Monate ist es her, dass zwei Jugendliche in Erlangen Steine gegen einen fahrenden Regionalzug und danach Pflastersteine und Europaletten von einer Autobahnbrücke geworfen haben. Die Kriminalpolizei ermittelte zwei Jugendliche. Nun hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen sie erhoben.
Steinewerfer in Erlangen: Anklage gegen 19- und 16 Jährigen
Die Polizei hatte nach den Vorkommnissen in der Nacht vom 08. auf den 09. Mai 2018 eine Ermittlungskommission eingerichtet. Nach intensiven Ermittlungen gelang es der "EKO Stein", zwei Jugendliche im Alter von 16 und 19 Jahren ausfindig zu machen und festzunehmen. Die beiden, die seitdem in U-Haft sitzen, haben gestanden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat jetzt wegen mehrerer Delikte Anklage erhoben.
Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft unter Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke gab am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass die beiden Angeschuldigten nicht nur wegen gefährlichem Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung angeklagt werden, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichem versuchten Mord in sechs Fällen. Die Staatsanwaltschaft spricht davon, dass es nur dem Zufall zu verdanken ist, dass es bei der Tat nur zu einem Leichtverletzten und einem Sachschaden von 20.000 Euro gekommen ist und nicht zu schweren Unfällen, obwohl die Jugendlichen sechsmal vorbeifahrende Autos getroffen hatten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Beschuldigten schwerere Unfälle billigend in Kauf genommen haben.
Anklage in weiterem Fall gegen die mutmaßlichen Täter
Weiter sollen sich die beiden Jugendlichen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch noch für ein weiteres Vergehen verantworten. Demnach sind der 16- und der 19-Jährige verdächtigt, Anfang Mai 2018 in Erlangen eine Brandstiftung begangen zu haben. Im betreffenden Fall war in einem leerstehenden Fabrikgebäude mit Brandbeschleuniger ein Feuer gelegt worden.
Jugendkammer entscheidet über Anklage
Ob es zur von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Anklage gegen die beiden kommt, muss die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden. Bei ihr liegt die Entscheidung, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 20 Zeugen benannt.