Die Gemeinde Uehlfeld steht bald ohne Gemeinderat da. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Wahl vom 16. März wiederholt werden muss. Viel Arbeit für alle Beteiligten.
Paukenschlag aus dem fernen Ansbach! Das Verwaltungsgericht dort hat gestern bekannt gegeben, dass die Gemeinderatswahl vom 16. März diesen Jahres wiederholt werden müssen. Nach dessen Ansicht hatte Uehlfelds Bürgermeister Werner Stöcker (CSU/FW) unzulässigen Einfluss auf die Abstimmung genommen. Was aber war genau passiert?
Vor dem Urnengang hatte es in der Gemeinde (2900 Einwohner) Streit um ein Wasserschutzgebiet gegeben. Der SPD-Kandidat Udo Schmidt, Ehemann der Landtagsabgeordneten Gabi Schmidt (FW,) hatte in einem Flugblatt zu einem Bürgerbegehren dagegen aufgerufen. In einer öffentlichen Antwort schrieb Bürgermeister Stöcker, die "Verbreitung eines solchen Unsinns" verunglimpfe die gesamte SPD.
"Denken Sie bitte bei der bevorstehenden Wahl daran, dass es auch viele vernünftige SPD-Kandidaten gibt, die es verdient haben, die Interessen ihrer Mitglieder und der Bürgerinnen als Gemeinderat zu vertreten", hieß es in dem Schreiben weiter.
Das Landratsamt Neustadt hatte die Wahlanfechtung des SPD-Mannes Schmidt zunächst noch zurückgewiesen. Die Begründung der Behörde: Der Bürgermeister sei ein Vertreter der Gemeinde und nicht der Wahlleitung. Damit unterliege er nicht dem Verbot, die Stimmrechtsausübung zu beeinflussen. Dem widersprach nun das Gericht. Durch die Äußerung des Bürgermeisters sei eine "unzulässige Beeinflussung der Stimmrechtsausübung erfolgt, die sich auf das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl habe auswirken können", heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach.
Bürgermeister Stöcker ist derzeit auf einer Fortbildung am Tegernsee.
Telefonisch meint er in ersten Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung: "Inhaltlich stehe ich weiter zu meinen Aussagen kurz vor der Wahl, auch wenn die Wortwahl wohl etwas zu kantig war. Ich akzeptiere aber das Urteil."
Kläger Udo Schmidt betont: "Persönliche Angriffe, Beleidigungen und Rufschädigungen gegenüber anders denkenden Personen, wie sie in Uehlfeld leider seit vielen Jahren bei den Wahlen vorkommen, sind nicht hinzunehmen und müssen der Vergangenheit angehören."
Doch wie geht es nun weiter? Vorerst bleibt der Gemeinderat noch im Amt, aber nicht mehr lange. Günter Lorz, Sachgebietsleiter Kommunalwesen vom Landratsamt Neustadt/Aisch: "Nun müssen wir auf das Urteil aus Ansbach warten, dann gibt es noch eine Frist von einem Monat, in der Berufung dagegen eingelegt werden kann.
Erst dann werden wir per Bescheid den Gemeinderat auflösen und die Wahl für ungültig erklären."
Bis zur erneuten Wahl führt Bürgermeister Stöcker dann unter der Aufsicht des Landkreises die Geschäfte Uehlfelds. Zudem drängt die Zeit, denn nur 15. März 2015 ist es möglich, die Wahl mit den bestehenden Kandidaten zu wiederholen. Kommt bis dahin kein Termin zustande, müssen Wählervereinigungen und Parteien ihre kompletten Wahllisten neu aufstellen. "Fakt ist, dass ein Haufen Arbeit auf uns zukommt", so Lorz.