Swingerclub im Röttenbacher Mischgebiet? Behörden zeigen dem Betreiber Grenzen auf
Autor: Christian Bauriedel
Röttenbach, Donnerstag, 12. Dezember 2019
So leicht ist es offenbar nicht, einen Swingerclub zu eröffnen. Das musste der Betreiber lernen, der in Röttenbach dementsprechende Pläne hat.
Die Gemüter in Röttenbach erhitzen sich, seitdem bekannt wurde, dass im Erdgeschoss und im Keller eines Mehrparteienhauses nahe der Hauptstraße ein Swingerclub einziehen möchte.
Der Fall hat mittlerweile größeres Medieninteresse bekommen. Nicht nur die Lokalpresse berichtete, auch das Bayerische Fernsehen sendete in der Frankenschau einen Beitrag. Bayern 1 brachte es im Radio.
Nun wurde ein weiteres Kapitel in dem Fall aufgeschlagen. Wie Hannah Reuter-Özer, Pressesprecherin des Landratsamtes dem Fränkischen Tag mitteilt, hat am Donnerstagvormittag ein Gespräch mit dem Betreiber stattgefunden. Der Termin wurde kurz nach Bekanntwerden der Pläne vergangene Woche angesetzt.
Mit dabei gewesen sei gestern nicht nur der Swingerclub-Chef sondern auch der Eigentümer der Ladeneinheit, in der sich früher eine Videothek befand. Sie tauschten sich mit Vertretern des Kreisbauamts aus. "Es war ein sehr sachliches Gespräch", sagt Reuter-Özer. Es habe eher Informationscharakter gehabt.
Fachleute erläutern das Baurecht
Der (Noch-nicht-)Betreiber, der in Lauf an der Pegnitz bereits einen solchen Sex-Treff leitet, habe darüber informiert, was er in Röttenbach vor hat. Die Fachleute vom Kreisbauamt hätten wiederum baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen erläutert.
Das wenig überraschende Fazit: Alles muss seinen ordentlichen Weg gehen. Das bedeutet, dass der Club nicht einfach so eröffnen könne, sondern der Betreiber, der das ganze Swingervergnügen als Verein organisiert, einen Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde stellen muss.
Diesem Antrag müsse eine detaillierte Betriebsbeschreibung beiliegen, sagt die Sprecherin des Landratsamts. Die Gemeinde berät dann darüber. Das Ergebnis leitet sie dann an das Landratsamt weiter, das den Fall daraufhin prüfen werde, sagt Reuter-Özer.