Landwirte haben Bedenken gegen Rastanlagen-Erweiterung

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Die Anwohner informierten sich anhand der Pläne.Fotos: Evi Seeger
Die Anwohner informierten sich anhand der Pläne.Fotos: Evi Seeger
Referent Hans-Jürgen Dietrich von der BBV-Hauptgeschäftsstelle in Ansbach (Mitte) mit Rudolf Meth vom BBV Herzogenaurach (rechts) und Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (links)
Referent Hans-Jürgen Dietrich von der BBV-Hauptgeschäftsstelle in Ansbach (Mitte) mit Rudolf Meth vom BBV Herzogenaurach (rechts) und Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (links)
 
Dieter Geyer, BBV-Ortsobmann für Weingartsgreuth
Dieter Geyer, BBV-Ortsobmann für Weingartsgreuth
 
Hans-Jürgen Dietrich mit einem Einwendungsformular. Damit sollen die Landwirte und betroffenen Grundstückseigentümer ihre Einwände, Bedenken oder Anregungen zur Planung anmelden.
Hans-Jürgen Dietrich mit einem Einwendungsformular. Damit sollen die Landwirte und betroffenen Grundstückseigentümer ihre Einwände, Bedenken oder Anregungen zur Planung anmelden.
 
 

Bevor die Pläne zur Erweiterung der Rastanlage Steigerwald beschlossen werden, können Anlieger ihre Einwände äußern. Darüber informierte jetzt der Bayerische Bauernverband.

Landwirte und Grundstückseigentümer insbesondere aus Ailsbach, Weingartsgreuth und Schirnsdorf sehen die geplante Erweiterung der Tank- und Rastanlage Steigerwald an der Autobahn 3 kritisch. Jetzt haben sie die Möglichkeit, Einwände und Bedenken, aber auch Anregungen vorzubringen: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegt die Planung seit dem 21. Januar im Rathaus der Gemeinde Wachenroth öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Als Stichtag ist der 6. März wichtig: Was bis dahin nicht angemeldet ist, hat danach keine Chance mehr, im Verfahren gewürdigt zu werden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hatte daher in den Kronensaal zu einer Infoveranstaltung eingeladen, in der Hans-Jürgen Dietrich von der Ansbacher BBV-Hauptgeschäftsstelle aufgrund seines reichen Erfahrungsschatzes darstellte, wie sich die Betroffenen in einem solchen Verfahren positionieren können.

Dieter Geyer, BBV-Ortsobmann aus Weingartsgreuth, stimmt vor allem der Flächenverbrauch bedenklich: "Die Flächen sind für immer verloren!" Ohnehin würden die Ressourcen immer knapper. Ein weiterer Aspekt ist für den Landwirt, der mit seinem Anwesen nur etwa 300 Meter von der Rastanlage entfernt ist, die Ableitung des Oberwassers. Nach Süden, also Richtung Ailsbach, müsse man aufpassen, dass das Regenrückhaltebecken groß genug konzipiert werde. Das Oberflächenwasser von der Nordseite der Autobahn werde nach Weingartsgreuth abgeleitet. Da durch die Klimaveränderungen extreme Wetterlagen immer häufiger werden, sei auch ein Hochwasser im Ort nicht auszuschließen.

Mit Argusaugen

"Es geht um unsere Gemeinde und um unsere Heimat", betonte Wachenroths Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (CSU). Damit sie möglichst keinen Schaden nähmen, müsse man das Vorhaben mit Argusaugen beobachten. Schließlich werde "eine bestehende intakte landwirtschaftliche Infrastruktur in Mitleidenschaft gezogen", betonte Hans-Jürgen Dietrich.

Ihm geht es nicht darum, die Planung einfach abzulehnen. "Sie sollten immer davon ausgehen, dass die Pläne umgesetzt werden." Der BBV-Fachmann erläuterte nicht nur den gesamten Ablauf des Verfahrens, er bot auch ein "Einwendungsformblatt" an, in dem die Betroffenen ihre Bedenken anmelden sollen. "Das müssen Sie unbedingt ausfüllen, damit für Sie hinterher die Welt wieder in Ordnung ist." Dietrich wie auch Rudolf Meth vom BBV Herzogenaurach legten ihren Zuhörern daher ans Herz: "Schauen Sie sich die Planung an und machen Sie sich Gedanken, wie Sie betroffen sein könnten."

Zu unterscheiden sei zwischen einer direkten und indirekten Betroffenheit. "Wenn zum Beispiel das ganze Wasser den Berg runtergeht und der Vorfluter packt's nicht mehr", gab Dietrich zu bedenken. Aus seiner Erfahrung berichtete er, dass auch ganz neue Betroffenheiten entstehen können. Mit dem Anmelden der Bedenken entstehe eine "Rechtsposition", damit auch später Ansprüche geltend gemacht werden können. Den Erörterungstermin sollten die Betroffenen auf keinen Fall versäumen. Dazu werde allerdings niemand persönlich eingeladen. Die Ankündigung im Mitteilungsblatt reiche aus.

Rechtsgrundlage für Enteignung

Im Planfeststellungsverfahren würden die benötigten Flächen, die vorübergehend benötigten Flächen und die ökologischen Ausgleichsflächen festgestellt. Das Verfahren münde in einen Planfeststellungsbeschluss, der - komme es zu keiner Einigung - letztendlich auch die Rechtsgrundlage für eine mögliche Enteignung sei.

Das vom BBV entwickelte Formblatt enthält neben allgemeinen Forderungen auch Platz für ganz individuelle Einwendungen. Unter anderem wird die Beweissicherung an Straßen und Wegen gefordert oder dass Schäden direkt vom Vorhabensträger und nicht von den ausführenden Firmen übernommen werden. Zu oft schon seien Firmen in Konkurs gegangen und als Folge die betroffenen Grundstückseigner leer ausgegangen.

Dem Berufsverband gehe es darum, aus den negativen Erfahrungen der Vergangenheit einen möglichst hohen Schutz für die Grundstückseigentümer zu erzielen. Der Teufel stecke im Detail, meinte der Redner. Da könne noch so gut geplant werden, eines Tages könnten nachteilige Auswirkungen beispielsweise durch Grundwasserveränderungen eintreten. Das Formblatt zum Anmelden der Bedenken und Einwände gibt es beim BBV-Ortsobmann Dieter Geyer in Weingartsgreuth.